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Magdeburg, den 17.05.2005

Kabinett verabschiedet Entwurf des Familienfördergesetzes / Sozialminister Kley: Sachsen-Anhalt setzt weitreichende Zeichen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 210/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 210/05 Magdeburg, den 17. Mai 2005 Kabinett verabschiedet Entwurf des Familienfördergesetzes / Sozialminister Kley: Sachsen-Anhalt setzt weitreichende Zeichen Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf zum Familienfördergesetz verabschiedet und somit grünes Licht gegeben, mehr Anreize für Familien zu schaffen. Zwei Tage nach dem Internationalen Tag der Familie setzt Sachsen-Anhalt damit weitreichende Zeichen zur weiteren Verbesserung der Situation junger Familien. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung übermittelt. Vor der Verabschiedung durch das Kabinett hatte es ein Anhörungsverfahren gegeben, an dem 29 Verbände und Institutionen sowie die 60 Partner im Landesfamilienbündnis beteiligt wurden. Die Anhörung hatte einige redaktionelle Änderungen zur Folge, substanzielle Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage waren jedoch nicht erforderlich. Sozialminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung: ¿Der Internationale Tag der Familie jährlich am 15. Mai erinnert daran, dass die Familie Kern unserer Gesellschaft ist. Hier entsteht die Zukunft der Gesellschaft, denn hier werden Kinder geboren und erzogen. Mit der Verabschiedung des Entwurfes für ein Familienfördergesetz hat die Landesregierung die Weichen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien in Sachsen-Anhalt gestellt.¿ Hierdurch könnten die Familien weiter in ihrer Identität gestärkt werden und spüren, dass sie willkommen und wichtig für das Land seien, so der Minister. Der von den Vereinten Nationen 1994 eingeführte Internationale Tag der Familie solle das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und die öffentliche Unterstützung für Familien zu verstärken. Diese Intention werde durch die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf untermauert , betonte Minister Kley. Er hob die herausragende Bedeutung der Familie für Gesellschaft und Staat hervor. Kernpunkte des Familienfördergesetzes: 1. Familienfreundlichkeit soll als selbstverständliches Managementinstrument in Verwaltung und Wirtschaft etabliert werden. In der Landesverwaltung soll eine Familienfreundlichkeitsprüfung vor Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bei Planung von Maßnahmen des Landes obligatorisch werden. Dabei sind die Auswirkungen auf Familien zu prüfen und die Anforderungen der Familienfreundlichkeit zu berücksichtigen. Damit geht die Verwaltung als gutes Beispiel für die Wirtschaft voran. Für diese wird das Land weiterhin Anreize schaffen. Beispielhaft ist dabei das Landesmodellprojekt ¿Audit Beruf & Familie¿, bei dem bereits neun Firmen das Gütesiegel der Hertie-Stiftung ¿Familienfreundliches Unternehmen¿ erhielten. 2. Anreiz für Kommunen : Das Land verzichtet zugunsten der Kommunen auf seinen Anteil bei Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Kommunen können diesen dann zweckgebunden für Familienprojekte wie den Familienpass einsetzen. 3. Familienpass : Der Familienpass soll Familien gezielt unterstützen. Er bündelt für sie Leistungen in verschiedenen Bereichen (vergünstigter Einkauf in Partnergeschäften oder Vergünstigungen beim Besuch öffentlicher Einrichtungen). Außerdem unterbreiten angeschlossene Familienorganisationen (Familienverbände oder -zentren) den Familien spezielle Angebote zur Familienerholung oder Familienbildung. 4. Wohneigentum : Die Wohneigentumsbildung als einer der wichtigsten Faktoren für junge Menschen und Familien, im Land zu bleiben, soll stärker gefördert werden. Abweichend von der Gemeindeordnung, die lediglich eine wertentsprechende Abgabe von Vermögensgegenständen gestattet, sollen Familien auch Preisnachlässe beispielsweise beim Erwerb von kommunalen Grundstücken erhalten können.  Das Landesbauministerium wird darüber hinaus ein Wohnungsbauförderprogramm für junge Familien vorlegen. 5. Familienfreundlichkeit : Dazu gehören umfassende Informationen über Leistungen und Möglichkeiten der Familienförderung. Mit Informationsangeboten auf kommunaler Ebene und mit einem Familienratgeber des Landes sollen Mütter und Väter besser in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Pflichten familiengerecht wahrzunehmen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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