Kabinett verabschiedet Novelle zum Rettungsdienstgesetz / Sozialminister Kley: Wirksamere Hilfe für Menschen in Not
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 297/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 297/05 Magdeburg, den 28. Juni 2005 Kabinett verabschiedet Novelle zum Rettungsdienstgesetz / Sozialminister Kley: Wirksamere Hilfe für Menschen in Not Sachsen-Anhalts Landesregierung hat am heutigen Dienstag die Novelle zum Rettungsdienstgesetz beschlossen und an den Landtag weitergeleitet. Sozialminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung: ¿Damit ist in Sachsen-Anhalt der Weg für einen modernen Rettungsdienst frei, der den Menschen im Land auch künftig eine qualitativ hochwertige Notfallrettung garantiert, zugleich aber noch leistungsfähiger sein wird.¿ Der Minister betonte, dass insbesondere durch die Etablierung eines ärztlichen Leiters in jedem Rettungsdienstbereich ein deutlich besseres Qualitätsmanagement zur Verfügung stehe. ¿Das wird dazu beitragen, dass Menschen in Not künftig noch wirksamere Hilfe erhalten können¿, so der Minister. Die Eckpunkte des Gesetzes: Mehr Wirtschaftlichkeit: 300.000 bis 400.000 Einwohner sollen künftig durch eine integrierte Leistelle versorgt werden. Bislang umfassen die Rettungsdienstbereiche 70.000 bis 100.000 Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt bei ca. 253.000 Einwohnern. Im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform wird angestrebt, dass jeweils mindestens zwei Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte eine Leitstelle gemeinsam betreiben. Dies würde fünf bis sieben integrierte Leitstellen in Sachsen-Anhalt bedeuten. Die Zusammenarbeit könnte über Zweckvereinbarungen organisiert werden. Mehr Effizienz: Es wird angestrebt, dass Rettungswachen an der Grenze zu benachbarten Rettungsdienstbereichen übergreifend agieren. Dadurch könnten eine bessere Auslastung der Rettungswachen und eine qualitative Verbesserung bei der notfallmedizinischen Versorgung erreicht werden. Besseres Qualitätsmanagement: Mit Inkrafttreten der Kreisgebietsreform wird in jedem Rettungsdienstbereich ein ärztlicher Leiter eingesetzt. Mit seinem Fachwissen kann er die Rettungseinsätze effizienter steuern, so dass Menschen in Not noch wirksamere Hilfe erhalten können. Weniger Verwaltungsaufwand ¿ neue Finanzierungsmodelle: Die Landkreise und kreisfreien Städte wählen die Leistungserbringer in einem Verhandlungsverfahren aus. Die Entgelte werden dann allerdings nicht mehr per Satzung, sondern auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Trägern der Rettungsdienste, Leistungserbringern und Kostenträgern festgelegt. Die bislang üblichen und umständlichen Gebührenregelungen per Satzung entfallen. Bei Streitigkeiten entscheidet eine Schiedsstelle. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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