Bericht des Ausländerbeauftragten zur Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt: Weniger Zuwanderung trotz besserer Rahmenbedingungen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 585/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 585/05 Magdeburg, den 6. Dezember 2005 Bericht des Ausländerbeauftragten zur Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt: Weniger Zuwanderung trotz besserer Rahmenbedingungen Der Start des neuen Zuwanderungsrechts (seit 1.01.2005 ) ist in Sachsen-Anhalt gelungen. Das betonte der Ausländerbeauftragte der Landesregierung Achim Bürig in seinem heute dem Kabinett vorgelegten Bericht. 47.123 Ausländerinnen und Ausländer leben in Sachsen-Anhalt. Hauptherkunftsländer sind Vietnam (5828 Personen), die Russische Föderation (4167 Personen), die Ukraine (3660 Personen), das ehemalige Jugoslawien (3565 Personen), der Irak (2771 Personen) die Türkei (2448 Personen), Polen (2057 Personen) und China (1913 Personen). Insgesamt zeigt die statistische Entwicklung einen leicht sinkenden Ausländeranteil auf. Der Trend weist knapp unter die Zwei-Prozent Marke. Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, hat das Zuwanderungsgesetz die Signale für eine spürbare Einwanderung nicht gestellt. Hervorzuheben ist jedoch der Anstoß für eine aktive Integrationspolitik, die von diesem Gesetz ausgeht. Insbesondere im Bereich Schule und Kindergarten liegt hier eine große Verantwortung bei den Kommunen und dem Land, da sich der Bund in erster Linie für eine bessere Sprachkompetenz der Erwachsenen einsetzt. Der Ausländerbeauftragte sieht in Sachsen-Anhalt gerade im Bereich der vorschulischen Erziehung in Kindergärten und Kindertagesstätten eine große Chance, da das Kinderförderungsgesetz des Landes den Tageseinrichtungen einen Bildungsauftrag erteilt, in dessen Rahmen auch integrative Maßnahmen wie die sprachliche Förderung fallen. Durch die Landesregierung wurde unter Beteiligung des Ausländerbeauftragten ein Leitbild für Integration und Zuwanderung erarbeitet, das einen Handlungsrahmen für Integrationspolitik auf Landesebene darstellt. Darüber hinaus arbeitet der Ausländerbeauftragte im Bündnis für Zuwanderung und Integration mit zu dem sich eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen zusammengefunden haben, um in diesem Rahmen Konzepte und Vorschläge für eine bessere Integration von Migranten in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. Weiterhin brachte das neue Recht Verbesserungen im humanitären Bereich. So hat auch das Land Sachsen-Anhalt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Härtefallkommission zu errichten, wofür sich der Ausländerbeauftragte stark gemacht hatte. Dieses achtköpfige Gremium, in das auch der Ausländerbeauftragte entsandt wurde, kann sich schwieriger aufenthaltsrechtlicher Einzelfälle annehmen und den Innenminister ersuchen, eine Aufenthaltsberechtigung zu erwirken. Eine Verbesserung bringt das neue Recht auch für ausländische Studierende. Diese müssen nicht mehr, wie zuvor, unmittelbar nach Beendigung ihres Studiums ausreisen, sondern haben nun für ein Jahr Gelegenheit, nach einer ihrer erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung zu suchen. Rund 4300 ausländische Studierende sind an den Hochschulen des Landes eingeschrieben, die nahezu aus der ganzen Welt stammen. Die größte Gruppe stellen mit ca. 1000 die Chinesen. Im Berichtszeitraum war die Zahl der Asylbewerber weiterhin stark rückläufig: von 2167 im Jahr 2003 über 1484 in 2004 und wahrscheinlich noch weniger im Jahr 2005 (414 Stand zur Jahresmitte). Die Anerkennungsquote lag zwischen 5,8 Prozent in 2003 und 7,3 Prozent bis Mitte 2005. Migration bietet Chancen für eine dynamische Entwicklung des Landes auch im Zeichen einer schrumpfenden Bevölkerung. Von daher ist der leicht rückläufige Trend der Ausländerquote durchaus differenziert zu sehen. Der Bericht des Ausländerbeauftragten der Landesregierung umfasst den Zeitraum von Juli 2003 bis 31. Oktober 2005. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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