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Magdeburg, den 12.06.2006

Förderprogramm gegen Schulversagen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 276/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 276/06 Magdeburg, den 13. Juni 2006 Förderprogramm gegen Schulversagen Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute dem Kabinett Einzelheiten eines Sonderprogramms gegen das Zurückbleiben in der Schule vorgestellt, das ab dem kommenden Schuljahr umgesetzt wird. Olbertz: ¿Ich möchte erreichen, dass die Anlässe des Sitzenbleibens und Schulversagens soweit wie möglich zurückgedrängt werden¿. Dazu werde es an den Sekundarschulen des Landes besondere Maßnahmen zur Stärkung der Kernkompetenzen, des Praxisbezuges im Unterricht und zur individuellen Förderung geben. So wird ab dem kommenden Schuljahr der Pool für Förderstunden an Sekundarschulen für die Klassen 7 - 9 um eine Stunde und für den 10. Schuljahrgang um zwei Stunden erhöht. Im Schuljahr 2007/08 soll dieser Pool für alle Schuljahrgänge zwei Stunden betragen. Auch für den Pflichtstundenbereich kommt es ¿ ohne Ausweitung des Unterrichtsstoffes ¿ zu einer Erhöhung der Stundentafel: in der 5. Klasse eine Stunde für Lernmethoden, in der 6. Klasse eine Stunde für die Kernfächer, in den Schuljahrgängen 7 bis 9 je eine Stunde im Hauptschulbereich für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft und für die Kernfächer im Realschulbereich. Zusätzlich wird im Realschulbereich in den Klassen 7 und 8 eine weitere Stunde für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft eingeführt. Der 10. Schuljahrgang erhält zwei zusätzliche Stunden, eine für die Kernfächer und eine für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft. Olbertz: ¿Mehr Unterricht allein ist aber noch kein besserer Unterricht. Entscheidend ist vielmehr, dass der Schwerpunkt auf die Verbesserung der Unterrichtsqualität gelegt wird und eine neue, individuelle Förderkultur an unseren Schulen entsteht¿. Das Kultusministerium hat daher Grundsätze für eine besondere Förderung versetzungs- und abschlussgefährdeter Schülerinnen und Schüler erlassen. ¿Damit die Förderung zu einem gut abgestimmten Gesamtanliegen der Schule wird, muss ein Förderkonzept erarbeitet und im Schulprogramm verankert werden¿, so der Kultusminister. Darin werden Aufgaben der Schulleitung, der Klassenlehrer und der Fachlehrkräfte festgehalten, aber auch die Pflichten der Schüler und  Erwartungen an die Eltern. Wie der Minister mitteilte, ist die Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes überdurchschnittlich gut. Dies eröffne die Spielräume für konkrete Fördermaßnahmen. Die Schulen seien verpflichtet, einen Teil der zur Verfügung stehenden Lehrerarbeitszeit für ¿Ergänzende schulische Angebote¿ zu nutzen. Diese Angebote konzentrieren sich sowohl auf die Zurückdrängung des Schulversagens als auch auf die Förderung besonderer Begabungen. Zur Umsetzung des Programms stehen ab dem kommenden Schuljahr an den Sekundarschulen zusätzliche Stunden im Umfang von insgesamt 300 Lehrerstellen zur Verfügung. Das Programm wird begleitet durch ein eigens dafür entwickeltes Fortbildungskonzept. An jeder Schule soll es mindestens eine Lehrkraft geben, die sich auf die Entwicklung von individuellen Förderstrategien bei Leistungsabfall spezialisiert hat, die erforderlichen Maßnahmen koordiniert und als Anlauf- und Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrerkollegium fungiert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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