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Magdeburg, den 19.06.2006

Landesregierung beschließt Finanzverteilung für den Einsatz der EU-Fonds 2007-2013 in Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 284/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 284/06 Magdeburg, den 20. Juni 2006 Landesregierung beschließt Finanzverteilung für den Einsatz der EU-Fonds 2007-2013 in Sachsen-Anhalt 2007 beginnt die neue EU-Förderperiode. Sachsen-Anhalt wird nach der nunmehr feststehenden Einigung über die innerstaatliche Mittelverteilung für die Jahre 2007 bis 2013 3,01 Mrd. ¿ EU-Mittel erhalten. Obgleich sich die Finanzausstattung im Vergleich zur laufenden Förderperiode um 18,2% verringert, bilden die EU-Fonds auch in den nächsten sieben Jahren ein bedeutendes Rückgrat für die Investitions- und Förderpolitik des Landes, so Europaminister Rainer Robra in der heutigen Kabinettspressekonferenz. Der Chef der Staatskanzlei betonte: ¿Die EU-Mittel unterstützen die Zielsetzung der Landesregierung, perspektivisch auf den eigenen Beinen zu stehen und die Transferabhängigkeit abzubauen. Wir müssen alles tun, um mit Hilfe der EU-Förderung die Wirtschaftskraft zu stärken und die Arbeitsmarktsituation für die Menschen in unserem Land zu verbessern. Dazu werden wir bei insgesamt knapperen Fördermitteln Prioritäten setzen müssen. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Landes sind Investitionen in Bildung, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und der Abbau von Hemmnissen bei der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen.¿ Um nachhaltige Impulse für die Entwicklung des Landes zu setzen, will die Landesregierung zukünftig etwa zwei Drittel des Förderbudgets auf Maßnahmen konzentrieren, die besonders nachhaltig zu Wachstum und Beschäftigung beitragen. Robra: ¿Wir werden der Verbesserung der Arbeitsmarktlage und der Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung Priorität einräumen, ohne andere Aufgaben wie den Natur- und Umweltschutz zu vernachlässigen.¿ Um eine konsistente Förderstrategie zu entwickeln, hatte das Land im vergangenen Jahr die Institute GEFRA/Münster und ESRI/Dublin beauftragt, alle geplanten Maßnahmen auf ihre langfristigen Beiträge für Wachstum- und Beschäftigung zu bewerten. Maßnahmen mit guter Bewertung wurden finanziell besser ausgestattet. Die Landesregierung wird ihre Vorstellungen in den kommenden Wochen mit dem Landtag erörtern und die Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligen. EU Förderung im Bereich Bildung Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des wachsenden internationalen Wettbewerbs kommt der Aus- und Weiterbildung eine zentrale Bedeutung zu. Das Land wird daher die EU-Förderung im Bereich Bildung um insgesamt 44,7% verstärken. Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere bauliche Investitionen in Hochschulen, allgemeinbildende Schulen und Kindertagesstätten sowie Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Erziehung, Bildung und Lehre. Mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden die Maßnahmen zur Qualifizierung der Arbeitnehmer und zur Förderung der Selbständigkeit sowie zur Integration und Förderung von Jugendlichen trotz insgesamt knapperer Mittel auf gleicher Höhe fortgeführt. Mit den Investitionen in Bildung und Erziehung intensiviert die Landesregierung auch ihre Bemühungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Chancengleichheit von Frauen und Männern. EU Förderung im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation Neben Bildungsinvestitionen kommt der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation für die Entwicklung des Landes besondere Bedeutung zu. Für die einzelbetriebliche Innovationsförderung werden 82,4 Mio. ¿ EU-Mittel bereitgestellt. Der bereits bestehende Risiko- und Beteiligungskapital-Fonds (IBG) wird um 55,8 Mio. ¿ aufgestockt. Zudem wird die Forschungsinfrastruktur ausgebaut und der Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vertieft. Im Vergleich zur Förderperiode 2000-2006 ergibt sich für den Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation insgesamt ein Zuwachs der zur Verfügung stehenden EU-Mittel um 17,4% auf 460,7 Mio. ¿. EU Förderung im Bereich Investitionsförderung Die Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und zum Abbau von Finanzierungshemmnissen von kleinen und mittleren Unternehmen werden auch in der kommenden Förderperiode einen Schwerpunkt für den Einsatz der EU-Mittel bilden. Insgesamt sind für diesen Zweck EU-Mittel in Höhe von 821 Mio. ¿ vorgesehen. Angesichts der insgesamt geringeren Mittelausstattung bedeutet dies zwar eine Kürzung gegenüber der letzten Förderperiode, die allerdings mit minus 14,3% unterproportional ausfällt. Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bleiben das mit Abstand wichtigste Instrument der Wirtschaftsförderung. Daneben ist vorgesehen, das Wachstum und die Einführung neuer Produkte kleiner und mittlerer Unternehmen verstärkt über Darlehens- und Beteiligungsinstrumente zu unterstützen. EU Förderung in den Bereichen städtische Infrastruktur und Umwelt Die demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt erfordert es, die Investitionen in einem stärkerem Maß zu konzentrieren. Die Förderung der städtischen Infrastrukturen wird daher bei einem Rückgang von nur 4,2 % trotz deutlich knapperer Finanzausstattung auf hohem Niveau stabilisiert. Schwerpunkte bilden Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen, die Städtebauförderung und den Stadtumbau sowie die Modernisierung der Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen. Für Investitionen in die Verbesserung der Umweltsituation und die Risikovorsorge stehen 427 Mio. ¿ zur Verfügung. Dies ermöglicht es, den Anteil dieses Aufgabenfeldes an den verfügbaren EU-Mittel konstant zu halten. Schwerpunkte werden u.a. der Hochwasserschutz, Investitionen zur Umsetzung der europäischen Natura-2000 Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Förderung erneuerbarer Energien sein. Angesichts knapper werdender Haushaltsmittel ist es erforderlich, eine finanzielle Basis für eine langfristige Förderpolitik ¿ auch über das Jahr 2013 zu schaffen. Die Förderpolitik des Landes wird daher verstärkt über revolvierende Förderfonds abgewickelt, die es aufgrund von Rückflüssen aus Darlehen und Beteiligungen ermöglichen, die Fördermittel mehrfach zu nutzen. Auf revolvierende Förderfonds sollen rund 10% der EU-Mittel entfallen (bislang 3,7%). Die Einsatzbereiche der Fonds konzentrieren sich auf rentierliche Bereiche, in denen die geförderten Investitionen Rückflüsse erwarten lassen. Vorgesehen ist u.a. die Aufstockung des KMU-Darlehensfonds, des IBG-Fonds für Risiko- und Beteiligungskapital sowie die Einrichtung eines Landesfonds für Infrastruktur und Umwelt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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