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Magdeburg, den 07.11.2006

Stadt-Umland-Verbände um Halle und Magdeburg sollen per Gesetz gebildet werden / Entwurf zur Anhörung frei gegeben

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 535/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 535/06 Magdeburg, den 7. November 2006 Stadt-Umland-Verbände um Halle und Magdeburg sollen per Gesetz gebildet werden / Entwurf zur Anhörung frei gegeben Um Halle (Saale) und Magdeburg herum sollen durch Gesetz Stadt-Umland-Verbände gebildet werden, nachdem die freiwillige Bildung solcher Zweckverbände gescheitert ist. Einen entsprechenden Gesetzentwurf gab die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung zur Anhörung frei. ¿Die Zweckverbände sind ein erster Schritt zur Stärkung der beiden Großstädte und zur Berücksichtigung der engen Verflechtungen Halles und Magdeburgs mit ihrem Umland¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann. Der Zweckverband übernimmt für seine Mitgliedsgemeinden die Aufgabe der Flächennutzungsplanung. Weitere Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden können dem Verband übertragen werden, wenn die Verbandsversammlung dem zustimmt. Die jeweilige kreisfreie Stadt soll in der Verbandsversammlung über die Hälfte der Stimmen verfügen. Jede andere Mitgliedsgemeinde erhält eine Stimme je angefangene 1.000 Einwohner. Der Zweckverband finanziert sich über eine Verbandsumlage. Die zweite Kabinettsbefassung nach der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ist für den 5. Dezember 2006 geplant, so dass der Gesetzentwurf noch im Dezember im Landtag behandelt werden kann. Mitgliedsgemeinden: Dem Stadt-Umland-Verband Halle (Saale) sollen angehören: die Stadt Halle (Saale), aus dem Landkreis Merseburg-Querfurt die Städte Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie die Gemeinden Beuna (Geiseltal), Delitz am Berge, Friedensdorf, Geusa, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Schkopau, Spergau, Tollwitz, Wallendorf (Luppe), Zöschen und Zweimen, aus dem Saalkreis die Stadt Landsberg sowie die Gemeinden Angersdorf, Bennstedt, Brachwitz, Braschwitz, Döblitz, Götschetal, Hohenthurm, Kabelsketal,  Lieskau, Morl, Niemberg, Oppin, Peißen, Salzmünde, Teutschenthal und Zappendorf. Dem Stadt-Umland-Verband Magdeburg sollen angehören: die Landeshauptstadt Magdeburg, aus dem Bördekreis die Stadt Wanzleben sowie die Gemeinden Hohendodeleben und Sülzetal, aus dem Landkreis Jerichower Land die Stadt Gommern sowie die Gemeinden Biederitz, Gerwisch, Gübs, Hohenwarthe, Königsborn und Lostau, aus dem Ohrekreis die Stadt Wolmirstedt sowie die Gemeinden Barleben, Farsleben, Glindenberg, Groß Santersleben, Heinrichsberg, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niedere Börde, Niederndodeleben, Wellen und Zielitz, aus dem Landkreis Schönebeck die Stadt Schönebeck (Elbe) sowie die Gemeinden Biere, Eggersdorf, Gnadau, Plötzky, Pömmelte, Pretzien, Ranies und Welsleben. Zum Hintergrund: Stadt-Umland-Verflechtung und Aufgaben der Zweckverbände: Nach dem in der vergangenen Wahlperiode beschlossenen Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz waren die beiden Großstädte und ihre Umlandgemeinden aufgefordert, sich bis zum 30. Juni 2006 freiwillig zu Stadt-Umland-Verbänden zusammenzuschließen. Solche Vereinbarungen kamen jedoch nicht zustande, so dass die in dem Gesetz vorgesehene zwangsweise Verbandsbildung nötig wurde. Zusätzlich hat das Kabinett am 26. September 2006 im Rahmen des Zeitplans für die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden beschlossen, bis zum 1. Juli 2007 zu prüfen, welche Umlandgemeinden aufgrund enger Verflechtungen nach Magdeburg oder Halle eingemeindet werden sollen, falls die Zweckverbände sich als nicht ausreichend zur Sicherung und Stärkung der kreisfreien Städte erweisen sollten. Mit der Bildung der Stadt-Umland-Verbände wird das Ziel verfolgt, durch eine einheitliche und zielgerichtete Flächennutzungsplanung frühzeitig Fehlentwicklungen im Bereich der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg und den in ihrem Umland liegenden Städten und Gemeinden aufgrund der vielfältigen und engen Verflechtungsbeziehungen zu vermeiden sowie vorausschauend und umfassend die künftige Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen im jeweiligen Verbandsgebiet zu regeln. Aufgrund der Schlüsselfunktion der kreisfreien Städte für die Entwicklung der Region muss bereits planerisch der Grundstein zur Stärkung dieser Kerne der Region und für eine zukunftsfähige Entwicklung des Verflechtungsraumes gelegt werden. Die Verbandsmitglieder behalten wesentliche Teile der Planungshoheit (Bebauungsplan, kommunale Entwicklungshoheit) in eigener Zuständigkeit. Bei der Aufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes durch den Zweckverband wirken sie mit. Alle Verbandsmitglieder sind in der Verbandsversammlung vertreten, in der alle wichtigen Entscheidungen des Zweckverbandes getroffen werden. Sie sind so an den Entscheidungen über einen künftigen gemeinsamen Flächennutzungsplan des Zweckverbandes beteiligt. Eine gemeinsame zusammengefasste Flächennutzungsplanung ermöglicht es, einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der beteiligten Städte und Gemeinden herbeizuführen und die raumstrukturellen Probleme im Stadt-Umland-Bereich zu lösen. Durch eine überörtliche Orientierung der Planungen können die Probleme der infrastrukturellen Verflechtungen im Stadt-Umland-Bereich bewältigt und künftig eine koordinierte Entwicklung und Ausstattung des Verflechtungsraumes herbeigeführt werden. Mit einer zusammengefassten vorbereitenden Flächennutzungsplanung kann insbesondere darauf hingewirkt werden, dass im Stadt-Umland-Bereich in einem ausgewogenen Verhältnis Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte entwickelt werden, eine regional abgestimmte Standortvorsorge für Infrastruktureinrichtungen gewährleistet wird, die Voraussetzungen für die Realisierung des Grundbedarfs der Bevölkerung in allen Teilen des Verflechtungsraumes geschaffen werden, Probleme der infrastrukturellen Verflechtungen im Bereich der Ver- und Entsorgung, des ÖPNV, der kulturellen und Bildungsangebote überwunden werden, Probleme der Erschließung und Nutzung von Naherholungsräumen im regionalen Maßstab behandelt und durch geeignete Lasten-Nutzen-Ausgleiche gelöst werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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