Gesundheitsministerin Kuppe sagt dem Zigarettenqualm den Kampf an / Nichtraucherschutzgesetz vor-gelegt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/06 Magdeburg, den 5. Dezember 2006 Gesundheitsministerin Kuppe sagt dem Zigarettenqualm den Kampf an / Nichtraucherschutzgesetz vor-gelegt Sachsen-Anhalt bereitet als erstes ostdeutsches Bundesland ein weitgehendes Rauchverbot vor. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe legte dazu am heutigen Dienstag den Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz vor. Das Kabinett gab diesen zur Anhörung frei. Nach dem Gesetzentwurf soll das Rauchen grundsätzlich untersagt werden in allen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung des Landes, in Krankenhäusern sowie Kur- und Reha-Einrichtungen, in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendklubs sowie in Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen. Das weit reichende Rauchverbot soll laut Gesetzentwurf zum 1. August 2007 gelten. Insbesondere Schulen haben damit Zeit zur Vorbereitung, um die neuen Regelungen dann mit Beginn des neuen Schuljahres umzusetzen zu können. Ausgenommen vom allgemeinen Rauchverbot sind dem Gesetzentwurf zufolge Justizvollzugsanstalten, Patientinnen- und Patientenzimmer im Maßregelvollzug sowie die Zimmer in Heimen, die allein den Bewohnerinnen und Bewohnern zur privaten Nutzung überlassen sind. Nach drei Jahren wird das Gesundheitsministerium einen Erfahrungsbericht zur Wirksamkeit des Nichtraucherschutzgesetzes vorlegen. Das Gesundheitsministerium ist per Dienstvereinbarung seit 1. September rauchfreies Ministerium. Kuppe betonte: ¿Rauchen ist nicht eine beliebige Gesundheitsgefährdung. Rauchen kann zum Tod führen. Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 bis 140.000 Menschen infolge des Tabakkonsums. Aber nicht nur für Raucherinnen und Raucher ist Nikotin in höchstem Maße gesundheitsschädigend. Gefährdet sind auch Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Passivrauchen kann ebenso zum Tod führen. Bundesweit sterben jährlich 3.000 bis 5.000 Menschen, die gar nicht selbst rauchen, an Krankheiten wie Lungenkrebs, die eindeutig durch Passivrauchen verursacht werden.¿ Angesichts der gravierenden Gesundheitsgefährdungen setzt Kuppe auf ein weit reichendes Rauchverbot. Die bisherigen Regelungen zum Schutze der Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die Appelle und freiwilligen Aktionen reichen nach den Worten der Ministerin nicht aus. So beteiligen sich zwar landesweit rund 35 Schulen an einem Bundesprojekt zur ¿rauchfreien Schule¿. Die Zahl der rauchenden Schülerinnen und Schüler hat sich dennoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht. Laut einer Studie rauchten 1998 etwa 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler, im Jahr 2003 waren es etwa 37 Prozent. Das Einstiegsalter für das Rauchen liegt bei gut elf Jahren. Kuppe will mit einem Rauchverbot freiwillige Aktionen, wie sie neben den Schulen auch im Krankenhausbereich laufen, unterstützen. Zugleich betonte die Ministerin: ¿Das Gesetz unterstützt uns im Kampf gegen Zigarettenqualm. Es entbindet uns jedoch nicht davon, auch weiterhin kraftvoll in Projekte der Prävention und Gesundheitsvorsorge zu investieren.¿ Der Kampf gegen das Rauchen ist auch eines von fünf Gesundheitszielen in Sachsen-Anhalt. Demnach soll der Anteil von Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung spürbar gesenkt werden. Kuppe: ¿Das Nichtraucherschutzgesetz ist der Einstieg zu einem rauchfreien Sachsen-Anhalt. Wir sind am Anfang eines längeren Weges. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren weiter kommen werden. Noch Ende Mai zum Weltnichtrauchertag wollte das Thema kaum jemand öffentlich diskutieren, einen Monat später zur Gesundheitsministerkonferenz in Dessau war es in aller Munde. Nach Bremen sind wir das zweite Bundesland, das jetzt eine gesetzliche Regelung in Angriff nimmt. Auf Bundesebene haben sich die Koalitionsspitzen zu den Inhalten eines Nichtraucherschutzes in Deutschland verständigt.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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