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Magdeburg, den 09.01.2007

Deutliche Senkung gegenüber ursprünglichen Forderungen / 16 von 19 Anträgen auf höhere Strompreise nicht in geforderter Höhe genehmigt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 011/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 011/07 Magdeburg, den 9. Januar 2007 Deutliche Senkung gegenüber ursprünglichen Forderungen / 16 von 19 Anträgen auf höhere Strompreise nicht in geforderter Höhe genehmigt Nach intensiver Prüfung hat die Energiepreisaufsicht des Landes die von der Mehrzahl der Stadtwerke Sachsen-Anhalts beantragte Strompreiserhöhung Anfang 2007 in der ursprünglich geforderten Höhe abgelehnt . 19 der 25 Stadtwerke hatten die Genehmigung höherer Preise im Allgemeinen Tarif (Grundversorgung) beantragt. Akzeptiert wurden nur drei Anträge mit jeweils geringer Tariferhöhung. Bei 16 weiteren Stadtwerken ordnete die Energiepreisaufsicht eine deutliche Kürzung der Erhöhungsabsicht an. In ihren Anträgen auf Tariferhöhung hatten 19 Stadtwerke eine Anhebung der Preise für ihre Tarifkunden (Allgemeiner Tarif) zwischen netto 0,22 und 2,28 Cent je Kilowattstunde (kWh) gefordert. Die durchschnittlich beantragte Tariferhöhung belief sich auf 1,1 Cent oder 6,2 Prozent (Spannbreite zwischen 1,3 und 12,6 Prozent). Sechs der 25 Stadtwerke hatten keine Erhöhung beantragt (Blankenburg, Halberstadt, Haldensleben, Magdeburg, Schönebeck und Wolmirstedt). Den Erhöhungsanträgen stattgegeben wurde durch die beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ansässige Energiepreisaufsicht nur bei den Stadtwerken Havelberg (Erhöhung um 0,2 Cent oder 1,3 Prozent), Burg (0,6 Cent oder 3,2 Prozent) und Zerbst (0,5 Cent oder 2,9 Prozent). Bei 16 weiteren Stadtwerken dürfen die Netto-Preise laut Bescheid um maximal 0,87 Cent angehoben werden. Durchschnittlich genehmigt wurde damit eine Anhebung der Netto-Strompreise im Januar 2007 um 0,6 Cent je Kilowattstunde (durchschnittlich 3,4 Prozent). ¿Damit liegt Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer bei der jetzt genehmigten Anhebung des Allgemeinen Tarifs im unteren Drittel. Wir waren uns zu jeder Zeit unserer hohen Verantwortung als Prüfbehörde gegenüber den Stromkunden bewusst¿, betont Minister Dr. Reiner Haseloff. ¿Deshalb haben wir jeden Antrag auf Preiserhöhung auch sehr intensiv, geprüft, Posten für Posten. Anerkannt wurden nur nachweisbare, von den Stadtwerken nicht beeinflussbare Kosten.¿ Die jetzt genehmigten Erhöhungen resultieren ausschließlich aus den Mehrkosten der Stadtwerke durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und aus nachweislich gestiegenen Beschaffungskosten. Dafür mussten die Stromanbieter ihre Verträge vorlegen. Kostenmindernd gegengerechnet wurden die durch die Landesregulierungsbehörde in den letzten Monaten gesenkten Netznutzungsentgelte. ¿Wir haben berechtigte Ansprüche der Stadtwerke gleichermaßen zu respektieren wie die Interessen der Stromkunden¿, so Haseloff weiter. Genehmigt wurden letztlich nur Entgelterhöhungen, wie sie auch im Wettbewerbsmarkt durchsetzbar wären und wie sie bei vergleichbaren Versorgungsverhältnissen von Stromversorgern angeboten werden. Mit Nachdruck verweist der Minister auf weitere aktuelle Erhöhungen der Strompreise, die weder durch das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalts noch von den Stadtwerken zu beeinflussen sind. Da ist zum einen die vom Bund zum 1. Januar 2007 um drei Prozentpunkte erhöhte Mehrwertsteuer . Zum anderen hat die Bundesnetzagentur zum 1. Januar 2007 die Netznutzungsentgelte von Vattenfall Europe Transmission um bis zu 26 Prozent erhöht. Das wirkt ausschließlich in den neuen Bundesländern preiserhöhend. Betroffen davon sind in Sachsen-Anhalt neben EON-Avacon und EnviaM als so genannte vorgelagerte Netzbetreiber der Stadtwerke auch letztlich die Stadtwerke selbst. Diese Kosten sind nicht beeinflussbar und müssen entsprechend den gesetzlichen Regelungen weitergegeben werden. Lediglich die Stadtwerke Haldensleben haben gegenwärtig auf eine Berücksichtigung höherer Netznutzungsentgelte im Strompreis (Allgemeiner Tarif) verzichtet. Die Erhöhung der Netznutzungsentgelte bei Vattenfall wird zu 90 Prozent begründet mit gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Regel- und Ausgleichsenergie an der Strombörse, also letztlich aus den hohen Kosten im Umfeld der hier zu Lande überproportional hohen Einspeisung von Strom aus Windenergie . Aus der gestiegenen Mehrwertsteuer und der Erhöhung der Netznutzungsentgelte, der Erhöhung der Beschaffungskosten und den steigenden Kosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergibt sich letztlich für Stadtwerke-Stromkunden in Sachsen-Anhalt beim Allgemeinen Tarif eine Brutto-Erhöhung zwischen 2,5 und 10,2 Prozent gegenüber 2006. ¿Damit¿, ärgert sich Haseloff, ¿werden unsere Anstrengungen um äußerst moderate Strompreiserhöhungen deutlich konterkariert.¿ Haseloff kündigte Gesetzesinitiativen Sachsen-Anhalts an, um bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ¿die deutliche Benachteiligung aller Bundesländer mit einem hohen Anteil von Windenergie an der Stromerzeugung zu stoppen. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländer, die sich stark für die oft gelobten alternativen, umweltfreundlichen Energien engagieren, müssen die Stromkunden letztlich die Zeche dafür bezahlen, dass hier bereits für die Zukunft vorgesorgt wird.¿ Haseloff erneuert zugleich seine Forderung an die Stadtwerke, sich strategisch zu wettbewerbsfähigen Allianzen zusammen zu finden . ¿Es kann nicht sein, dass einige Stadtwerke immer aufs Neue eine bloße Weitergabe ihrer Kosten durch die Genehmigung höherer Strompreise begehren. Sie müssen sich endlich auf die Erschließung aller Effizienzpotenziale orientieren. Das beginnt bei gemeinsamen Netzgesellschaften.¿ Die Bundestarifordnung Energie tritt am 1. Juli 2007 außer Kraft. Damit endet auch die Genehmigungspflicht für die Allgemeinen Tarife durch die Energiepreisaufsicht des Landes. Nach dem Willen und der Vorstellung des Gesetzgebers sollen dann alle Kunden im freien Wettbewerb die für ihn günstigsten Stromanbieter wählen können. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit bereits jetzt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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