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Magdeburg, den 16.01.2007

Reihenuntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge können Ende des Jahres starten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 028/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 028/07 Magdeburg, den 16. Januar 2007 Reihenuntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge können Ende des Jahres starten In Sachsen-Anhalt kann zum Ende des Jahres das Mammographie-Screening zur Brustkrebsvorsorge starten. Das Kabinett brachte am heutigen Dienstag ein Gesetz auf den Weg, das die rechtlichen Voraussetzungen für die Übermittlung von Meldedaten schafft. Die notwendigen Weiterbildungen für Fachärztinnen und Fachärzte können nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung bis zum vierten Quartal abgeschlossen werden. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte vor der Presse in Magdeburg: ¿Brustkrebs ist mit rund 48.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Es ist ein Gebot der Stunde, das Vorsorgeinstrumentarium zu schärfen. Strukturierte Reihenuntersuchungen mit Qualitätsstandards gehören dazu.¿ Das Mammographie-Screening wird bundesweit eingeführt. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses liegen seit Ende 2005 vor. Demnach sollen alle Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus zur Brustkrebsvorsorgeuntersuchung angeschrieben werden. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung sind in Sachsen-Anhalt knapp 354.500 Frauen anspruchsberechtigt. Die Teilnahme an der Untersuchung bleibt freiwillig. Zur Sicherung der Qualität werden in Sachsen-Anhalt vier Screening-Einheiten aufgebaut, die von speziell geschulten Fachärzten/innen geleitet werden. Die Weiterbildung wird in der Berliner Charité durchgeführt, dem Referenzzentrum für Sachsen-Anhalt. Die Screening-Einheiten sind für folgende Versorgungsbereiche zuständig: Region Nord bestehend aus der Altmark, dem Ohrekreis und dem Jerichower Land, Region Ost bestehend aus den Gebieten Anhalt-Zerbst, Wittenberg, Köthen, Dessau, Bernburg und Bitterfeld, Region Süd bestehend aus dem Mansfelder Land, Sangerhausen, Saalkreis, Halle, Merseburg-Querfurt, dem Burgenlandkreis und Weißenfels sowie Region West bestehend aus den Gebieten Halberstadt, Aschersleben-Staßfurt, Wernigerode, Quedlinburg, Börde, Schönebeck und Magdeburg. Für Sachsen-Anhalt haben die Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen entschieden, dass keine eigene zentrale Stelle für die Sammlung und Auswertung der Daten aufgebaut wird. Stattdessen wird in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Bremen die dortige Stelle auch für Sachsen-Anhalt zuständig sein. Für ein solches Verfahren haben sich zuvor bereits Hamburg und Niedersachsen entschieden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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