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Magdeburg, den 06.02.2007

Landesentwicklungsminister Daehre: Planungsregionen in Sachsen-Anhalt werden an neue Gebietsstruktur des Landes angepasst

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 072/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 072/07 Magdeburg, den 6. Februar 2007 Landesentwicklungsminister Daehre: Planungsregionen in Sachsen-Anhalt werden an neue Gebietsstruktur des Landes angepasst Die Zuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte zu den fünf bestehenden Planungsregionen bleibt nach der Gebietsreform weitgehend erhalten. Das Kabinett habe einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zugestimmt, teilte Landesentwicklungsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute mit. ¿Ein wichtiger Aspekt bei der Neugliederung der Planungsregionen ist die Absicht, den Umlandbereich der Oberzentren nicht zu zerschneiden¿, erläuterte der Minister. Nach Auskunft von Daehre gehören zur Planungsregion Magdeburg künftig neben der Landeshauptstadt auch der Landkreis Börde, der Salzlandkreis, und das Jerichower Land. Die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg setzt sich aus der kreisfreien Stadt Dessau sowie den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg zusammen. Zur Planungsregion Halle gehören die kreisfreie Stadt Halle, sowie die Landkreise Burgenland und Saalekreis. Die Planungsregion Harz bildet sich aus den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz. Die Planungsregion Altmark bleibt unverändert bestehen. Zu ihr gehören der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal. Der vorgelegte Gesetzentwurf soll bis Anfang März eine Anhörungsphase durchlaufen, an der neben den kommunalen Spitzenverbänden auch die Landkreise, kreisfreien Städte und regionalen Planungsgemeinschaften beteiligt sind. Die Neuordnung der Planungsregionen soll mit dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform zum 1. Juli wirksam werden. Die zeitgleiche Anpassung ist notwendig, weil die Landkreise in ihrem bisherigen Zuschnitt mit der Gebietsreform aufgelöst werden. Diese Lage würde dazu führen, dass einzelne, derzeit noch laufende Verfahren zur Aufstellung von Regionalen Entwicklungsplänen mangels örtlicher Zuständigkeit einer Regionalen Planungsgemeinschaft nicht weitergeführt werden könnten. Die Aufstellungsverfahren könnten auch nicht neu begonnen werden, weil gesetzlich nicht geregelt wäre, welche Regionale Planungsgemeinschaft zuständig wäre. Dies hätte beispielsweise zur Folge, dass bestandskräftig ausgesprochene, jedoch befristete Untersagungen (z. B. im Bereich der Errichtung von Windkraftanlagen) auslaufen und damit verfallen könnten. In Teilen des Landes griffe deswegen wieder die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich.    Zu Ihrer Information: Aufgaben und Bedeutung der Regionalplanung · Regionalplanung ist überkreisliche Planung. · Träger der Regionalplanung für die Planungsregion sind die Landkreise und kreisfreien Städte. · Ihre Aufgabe ist die Aufstellung, Änderung, Ergänzung von Regionalen Entwicklungsplänen (Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen). · In den REP werden Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Region festgelegt. · Mit dem REP werden die Ziele der Landesplanung aus dem Landesentwicklungsplan konkretisiert.      Windenergie · Die Regionalplanung legt Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie fest ¿ nur dadurch kann eine Konzentration von Windenergieanlagen erreicht werden. · Würde in den REP kein Eignungsgebiet festgelegt werden, greift die bauplanungsrechtliche Privilegierung der Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinden- d. h., wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können Windräder überall errichtet werden. · In der Phase der Aufstellung des REP kann die Regionale Planungsgemeinschaft Planungen befristet untersagen (für 2 Jahre), wenn zu befürchten ist, dass die Verwirklichung in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung  unmöglich gemacht wird. Grundzentren Die Regionalplanung legt die Grundzentren in ihrer Region fest ¿ besondere Bedeutung zur Sicherung der Daseinsvorsorge bei abnehmender Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum (Grundzentren = Standorte Sekundarschule, Arzt, Apotheke, Versorgungseinrichtungen). Stadt-Umland-Bereich Durch die Regionalplanung werden Festlegungen zur räumlichen Entwicklung im Stadt-Umland-Bereich der Oberzentren getroffen ¿ deshalb keine Zerschneidung dieses Bereiches durch mehrere Planungsregionen. Im Stadt-Umland-Bereich Halle und Magdeburg wird Regionalplanung ergänzt durch die im Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz (Mai 2005) festgelegte gemeinsame Flächennutzungsplanung ¿ soll zur Stärkung der Oberzentren als Kerne einer Region wirtschaftlichen Wachstums führen. Hochwasserschutz Konkrete Festlegung von Vorranggebieten für Hochwasserschutz . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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