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Magdeburg, den 13.03.2007

Landesregierung beschließt Errichtung einer ?Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 126/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 126/07 Magdeburg, den 13. März 2007 Landesregierung beschließt Errichtung einer ¿Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿ Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das ¿Gesetz über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿ beschlossen. Das Stiftungsvermögen bilden Erlöse aus künftigen Veräußerungen durch das Land Sachsen-Anhalt, deren Höhe im Einzelfall zu bestimmen ist. Wesentlicher Zweck der Stiftung ist die Förderung von zukunftsweisenden und innovativen Projekten ergänzend zu bestehenden Förderungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, die strategisch bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes sind. In Abgrenzung zum normalen Fördergeschäft soll die Stiftung nur Projekte von grundsätzlicher Bedeutung fördern. Dafür sollen zusätzliche öffentliche und private Finanzmittel erschlossen werden. Bei allen Förderentscheidungen wird die Einwerbung von Finanzmitteln der Europäischen Union und des Bundes sowie weiterer privater und öffentlicher Drittmittel durch die Projektträger der Innovationsprojekte ein wesentliches Kriterium sein. Dadurch wird eine Hebelwirkung angestrebt, mit der der Nutzen der Landesmittel vervielfältigt werden soll. Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung aus Erträgen aus dem Stiftungsvermögen, den Zuwendungen privater und öffentlicher Förderer und sonstigen Einnahmen. Finanzminister Jens Bullerjahn, der für die Gründung der Stiftung zuständige Minister, erklärte dazu: ¿Damit ist der Weg frei für die Realisierung des in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Zieles, das Vermögen des Landes zu erhalten und künftige Verkaufserlöse des Landes einer Stiftung zur weiteren Entwicklung des Landes zuzuführen. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Finanzpolitik.¿ Die unter dem Namen ¿Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿ errichtete Stiftung wird ihren Sitz in Magdeburg haben. Die Rechtsform ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Dies sind Stiftungen, die ausschließlich öffentliche Zwecke verfolgen und mit dem Land, in dem sie ihren Sitz haben, in einem organisatorischen Zusammenhang stehen. Stiftungsbehörde ist das Ministerium der Finanzen. Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsdirektor bzw. die Stiftungsdirektorin. Der Stiftungsrat, der mindestens zweimal jährlich zusammen tritt, besteht aus Vertretern der Landtagsfraktionen sowie der Staatskanzlei und der Ministerien. Mit dem Vorsitz des Stiftungsrates wird ein Vertreter des für Innovationspolitik zuständigen Ministeriums beauftragt. Derzeit ist dies das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.  Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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