Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Richter zur Anhörung frei / Finanzminister Bullerjahn: Beamte dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung ausgeschlossen werden
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 147/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 147/07 Magdeburg, den 27. März 2007 Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Richter zur Anhörung frei / Finanzminister Bullerjahn: Beamte dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung ausgeschlossen werden Bereits am 13. Februar 2007 hatte Sachsen-Anhalts Landesregierung Eckpunkte beschlossen, mit denen das Ergebnis des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) weitgehend auch auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Heute nun hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhörung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften freigegeben und das Parlament durch den Gesetzentwurf detailliert über die Regelungsabsichten unterrichtet. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Einkommensverbesserungen durch eine Einmalzahlung und eine lineare Anpassung der Bezüge vor. So soll allen Beamten und Richtern unabhängig von ihrer Besoldungsgruppe für das Jahr 2007 (im August) eine Einmalzahlung in Höhe von 620 Euro gewährt werden. Die Versorgungsempfänger erhalten eine Einmalzahlung entsprechend ihres jeweiligen Ruhegehaltsatzes; Anwärter in Höhe von 310 Euro. Analog zum Tarifergebnis ist ab 1. Mai 2008 eine lineare Anhebung der Bezüge für alle Besoldungsgruppen in Höhe von 2,9 Prozent vorgesehen. Im Übrigen stellt der Gesetzentwurf klar, dass die bereits durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 fest vereinbarte Ost-West-Angleichung auf 100 Prozent zum 1. Januar 2008 für die Besoldungsgruppen bis A 9 und zum 1. Januar 2010 für die übrigen Besoldungsgruppen ohne weitere Zwischenschritte vorgenommen wird. Finanzminister Jens Bullerjahn erklärte dazu: In den letzten Jahren haben die Beamten in Sachsen-Anhalt deutliche Einschnitte in ihrer Bezahlung hinnehmen müssen. Damit haben sie einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet. Mit der weitgehenden Übertragung des Tarifabschlusses wird sichergestellt, dass die Beamten und Richter nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung ausgeschlossen werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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