Staatsminister Rainer Robra: ?Die Kernkompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Information, Bildung und Kultur sind auch im Internet attraktiv.?
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 265/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 265/08 Magdeburg, den 30. Mai 2008 Staatsminister Rainer Robra: ¿Die Kernkompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Information, Bildung und Kultur sind auch im Internet attraktiv.¿ Bei der Veranstaltung des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln zum Thema ¿Neue Mediendienste und öffentlich-rechtlicher Rundfunk¿ hat Staatsminister Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, den aktuellen Staatsvertragsentwurf zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen Kritik von Rundfunkanstalten einerseits und Presseunternehmen andererseits verteidigt. Nach Robras Auffassung ist der so genannte Beihilfekompromiss zwischen Deutschland und der EU-Kommission vom 24. April 2007 ein brauchbarer Ausgangspunkt für die Neuformulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags. Der von den Staats- und Senatskanzleien erarbeitete Vertragsentwurf schaffe gute Voraussetzungen für eine sachliche Diskussion. In seinem Vortrag ging Robra besonders auf die Beauftragung der als Telemedien bezeichneten Internetangebote der Rundfunkanstalten ein. Der Staatsvertragsentwurf erteile den Rundfunkanstalten erstmals auch einen Auftrag zur Gestaltung nicht sendungsbezogener Telemedien. Neben den traditionellen Radio- und Fernsehprogrammen, die auch im Internet abgerufen werden könnten, sowie sendungsbezogenen Telemedien, könne zukünftig in eingeschränktem Maße eine ¿dritte Säule¿ aufgebaut werden, sofern die dafür von den Rundfunkanstalten vorgesehenen Angebote vorher den im Staatsvertrag vorgesehenen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten. Staatsminister Robra: ¿Die Anstalten werden dabei darlegen müssen, ob ihre nicht sendungsbezogenen Online-Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten. Außerdem müssen sie Auskunft geben, was die Angebote den Gebührenzahler kosten sollen. Nach meiner Auffassung sollten die nicht sendungsbezogenen Telemedien auf die öffentlich-rechtlichen Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur bezogen sein. Besonders auf diesen Gebieten müssten die im Drei-Stufen-Test zu erfüllenden Kriterien von den Rundfunkanstalten überzeugend erfüllt werden können.¿ Zum Streit zwischen Rundfunkanstalten und Verlagen verwies Robra darauf, dass in der digitalisierten, konvergierenden Medienwelt die herkömmlichen Grenzen inhaltlich von beiden Seiten überschritten würden. Dies könne auch in Zukunft nicht völlig durch gesetzliche Regelungen vermieden werden. Robra: ¿Die Rundfunkanstalten müssen auch in Zukunft Texte in ihren Multimedia-Angeboten einfügen können, denn Lesen und Schreiben als Kulturtechnik lassen sich nicht verbieten. Das heißt aber nicht, dass die Rundfunkanstalten Angebote in der Art von Zeitungen oder Zeitschriften auf ihren Webseiten präsentieren sollen. Je fernsehähnlicher die Angebote bleiben, desto weniger Probleme wird es geben.¿ In diesem Zusammenhang verwies Robra auch auf das Beispiel der BBC, die einen von der EU-Kommission unbeanstandeten umfassenden Auftrag als ¿Trusted Guide¿ der Informationsgesellschaft erhalten habe und völlig unbestritten ebenfalls Textangebote im Internet vorhalte. Zum weiteren Verhandlungsverlauf betonte Robra, dass den Landesparlamenten bei diesem Staatsvertrag eine besonders wichtige Funktion zukomme. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 hätten Landtage bei der Festsetzung der Rundfunkgebührenhöhe nur eingeschränkte Befugnisse. Sie hätten nun hohe Erwartungen, an einer limitierenden Formulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags mitwirken zu können. Robra verwies darauf, dass noch Konzepte der Rundfunkanstalten zur inhaltlichen Präzisierung der digitalen Fernseh-Spartenkanäle erwartet würden, die sich ebenfalls an den Inhalten Information, Bildung und Kultur auszurichten hätten. ¿Vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass die inhaltlichen Diskussionen um den Staatsvertragsentwurf bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2008 neue Impulse erhalten, aber noch nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden können¿, sagte Robra. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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