Landesregierung erhöht Schwellenwerte für beschränkte und freihändige Ausschreibungen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 035/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 035/09 Magdeburg, den 20. Januar 2009 Landesregierung erhöht Schwellenwerte für beschränkte und freihändige Ausschreibungen Zur Beschleunigung investiver Maßnahmen hat das Kabinett heute einen Vorschlag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu Änderungen im Vergaberecht gebilligt. Befristet auf 2 Jahre werden Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) eingeführt. ¿Angesichts des Ausnahmecharakters der aktuellen Wirtschaftslage soll diese Regelung 2009 und 2010 für alle öffentlichen Projekte gelten. Damit wird eine Beschleunigung der Auftragsvergabe und vor allem eine gezielte Auswahl mittelständischer Unternehmen ermöglicht. Das ist von uns gewollt als eine weitere Form der Mittelstandsförderung¿, sagte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. Höhe der Schwellenwerte für Bauleistungen - Beschränkte Ausschreibung: 1 Million Euro - Freihändige Vergabe: 100.000 Euro Höhe der Schwellenwerte für Dienst- und Lieferleistungen - Für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergabe: 100.000 Euro Der entsprechende Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit tritt am Tage der Veröffentlichung im ¿Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt¿ in Kraft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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