: 697
Magdeburg, den 22.12.2009

Landesregierung beschließt Entwurf eines Besol-dungsneuregelungsgesetzes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 697/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 697/09 Magdeburg, den 22. Dezember 2009 Landesregierung beschließt Entwurf eines Besol-dungsneuregelungsgesetzes Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts in Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz) beschlossen. Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Durch die Föderalismusreform I haben die Länder seit dem 1. September 2006 die Kompetenz, das Besoldungsrecht (Recht der Bezahlung der Beamten und Richter) zu regeln und damit das Bundesrecht abzulösen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in Sachsen-Anhalt als einem der ersten Länder eine Vollregelung auf den Weg gebracht werden, die das fort geltende Bundesrecht ablöst. Der Entwurf setzt dabei Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung um.¿ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Gehaltsaufstiege künftig nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach beruflicher Erfahrung richten. Beamte und Richter, die ihre Ausbildung zügig durchlaufen, können gegenüber dem bisherigen Recht schneller einen Gehaltszuwachs erreichen. Vorgesehen ist im Entwurf auch, dass Beamten bei weit überdurchschnittlichen Leistungen befristet ein höheres Gehalt gezahlt werden kann. Durch die Neuregelung des Gehaltsaufstiegs werden die Grundgehaltstabellen neu geordnet. Dabei wird sicher gestellt, dass sich das bisherige Lebenserwerbseinkommen der Beamten und Richter nicht vermindert. Der Entwurf enthält ferner eine Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen. Diese bisher im Zivilrecht erfolgte Gleichstellung soll nun auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten und Richter nachvollzogen werden. Darauf hatte sich der Koalitionsausschuss am 11. Dezember diesen Jahres geeinigt. ¿Es ist uns gelungen, einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen", sagte Finanzminister Bullerjahn. ¿Bei einer Überleitung in neue Besoldungstabellen besteht grundsätzlich die Gefahr von Einkommensverlusten. Durch präzise Spezialregelungen sind sowohl Verluste im Lebenserwerbseinkommen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter unseres Landes als auch spürbare Mehrkosten ausgeschlossen worden.¿ Bedenken, dass ein Landesbesoldungsgesetz einer bundesweiten Mobilität der Beamten und Richter entgegenstehen könnte, hegt Bullerjahn nicht: ¿Versetzungen über die Ländergrenzen hinaus hat es in der Vergangenheit stets gegeben und wird es auch künftig geben. Durch Sonderregelungen wird sichergestellt, dass Wechsel von benötigten Spezialisten nach Sachsen-Anhalt aus finanziellen Gründen nicht scheitern werden.¿ Nach Anhörung der Spitzenverbände der Gewerkschaften und Berufsverbände wird das Kabinett im März kommenden Jahres erneut über den Gesetzentwurf beraten. Eine Verabschiedung im Landtag wird für Herbst 2010 angestrebt. ¿Ein derartig umfangreicher Gesetzentwurf erfordert gründliche Beratungen im Landtag. Ein Inkrafttreten soll aber auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Ende dieser Legislaturperiode erfolgen, also vor März 2011¿, so Bullerjahn weiter. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung