: 700
Magdeburg, den 22.12.2009

Sachsen-Anhalt ändert sein Behindertengleichstellungsgesetz

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 700/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 700/09 Magdeburg, den 22. Dezember 2009 Sachsen-Anhalt ändert sein Behindertengleichstellungsgesetz Das Kabinett hat ein neues Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Die Landesregierung stimmte am Dienstag einem entsprechenden Entwurf des Sozialministeriums zu und gab diesen zur Anhörung frei. Die Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit und Soziales, Beate Bröcker sagte: ¿Trotz vieler Entwicklungen im Alltagsleben existieren immer noch Benachteiligungen und Diskriminierungen, die es zu beseitigen gilt. Ziel ist es, dass alle Menschen am gemeinschaftlichen Leben teilhaben können. Voraussetzung hierfür ist eine barrierefreie Umgebung, wie sie von der entsprechenden UN-Konvention gefordert wird. Wir wollen in Zukunft noch sensibler die Belange der Menschen mit Behinderungen wahrnehmen.¿ Der Vergleich des bisherigen Gesetzes mit den Behindertengleichstellungsgesetzen anderer Bundesländer und des Bundes hat gezeigt, dass insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, Kommunikation und Sicherstellung der Teilhabe Überarbeitungen nötig sind. Auch sind die im geltenden Gesetz verwendeten Begriffe teilweise überholt und zu ersetzen. Da sich die Gesetzgebung zur Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen insgesamt weiterentwickelt hat, ist eine Novellierung des Gesetzes notwendig geworden. Zudem hat die im März dieses Jahres in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Überarbeitung des Landesgesetzes notwendig gemacht. Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorschläge des Landesbehindertenbeirats in Sachsen-Anhalt aufgegriffen. Die Initiative für den Gesetzentwurf ging von den Betroffenen selbst aus. Zum ersten Mal regelt ein Abschnitt die Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen. Damit soll die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens sichergestellt werden ¿ in Kindertagesstätten, in Schulen, in der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz. Dazu wurden die aktuellen Vorgaben der UN-Konvention und der Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern aufgenommen. Geregelt werden unter anderem die barrierefreie Gestaltung von Wahleinrichtungen, die Bereiche Bau und Verkehr, die Gestaltung von behördlichen Vordrucken und besonders die barrierefreie Informationstechnik. Bereits im vergangenen Jahr hat das Sozialministerium als erstes Ressort der Landesregierung ein spezielles Internetangebot in Deutscher Gebärdensprache gestartet. Hintergrund: Sachsen-Anhalt war mit dem Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Jahr 2001 das erste neue Bundesland nach Berlin, das die Verhinderung und Beseitigung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gesetzlich verankert hat. Der jetzt vorgelegte Entwurf entwickelt dieses Gesetz an vielen Stellen weiter. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung