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Magdeburg, den 26.01.2010

Sachsen-Anhalt beteiligt sich an Erhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/10 Magdeburg, den 26. Januar 2010 Sachsen-Anhalt beteiligt sich an Erhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Erhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den Anteil Sachsen-Anhalts für das Stiftungskapital der Internationalen Stiftung Auschwitz-Birkenau zur Verfügung zu stellen. Deutschland bringt mit 60 Millionen Euro die Hälfte des Stiftungskapitals auf, davon tragen Bund und Länder jeweils 30 Millionen. Auf Sachsen-Anhalt entfallen rund 900.000 Euro, die von 2011 bis 2015 erbracht werden. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Morgen jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 65. Mal. Deutschland begeht aus diesem Anlass den Nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Es ist uns eine selbstverständliche Verpflichtung, auch unseren Anteil dazu beizutragen, dass am Ort des Verbrechens das Andenken an die Ermordeten bewahrt werden kann und die Schande dieser Taten sichtbar bleibt. Der Erhalt der Gedenkorte ist auch für die Aufklärung nachwachsender Generationen unverzichtbar. Es ist klar, dass Deutschland Polen bei dieser Aufgabe in Oświęcim unterstützen muss.¿ Die Landesregierung sei dankbar dafür, dass der Landtag mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2010/11 die Voraussetzung dafür geschaffen habe, dass Sachsen-Anhalt seiner moralischen Verpflichtung nachkommen könne, unterstrich Hövelmann. ¿Der Diebstahl des Schriftzuges ,Arbeit macht frei` am Eingang des Lagers hat erst im vergangenen Monat gezeigt, dass die Welt nach wie vor auf Auschwitz blickt, und das ist gut so¿, sagte der Minister. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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