Kabinett nimmt Zwischenbilanz zu neuer GRW-Landesregelung zur Kenntnis Minister Haseloff: Vereinfachte Investitionsförderung gilt bis zum Ende der Legislaturperiode
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 110/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 110/10 Magdeburg, den 2. März 2010 Kabinett nimmt Zwischenbilanz zu neuer GRW-Landesregelung zur Kenntnis Minister Haseloff: Vereinfachte Investitionsförderung gilt bis zum Ende der Legislaturperiode Die Mitte vergangenen Jahres in Folge der Finanzkrise geänderten Landesregelungen für die Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GRW) bleiben bis zum Ende der Legislaturperiode in Kraft. Damit können Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt auch künftig bezuschusst werden, wenn damit kein sofortiger Beschäftigungsaufwuchs verbunden ist. Dies hat das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung in Magdeburg beschlossen. ¿Damit haben die Unternehmen Planungssicherheit. Hintergrund der Verlängerung ist die positiv ausgefallene erste Zwischenbilanz¿, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff. ¿So wurde durch die Vereinfachung der Fördervoraussetzungen das Ziel erreicht, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Investitionsanreize zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen zu sichern.¿ Eine Evaluierung der GRW-Landesregelungen soll im II. Quartal 2011 erfolgen. Haseloff untermauerte die Entscheidung mit folgenden Fakten: Trotz der schwierigen Situation lag das Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft 2009 mit 1,19 Milliarden Euro etwa im Bereich der Vorjahre (2008: 1,48 Mrd. ¿; 2007: 1,36 Mrd. ¿). Haseloff: ¿Dieses Ergebnis konnte nur erreicht werden, weil wir auf die zurückgehende Investitionsneigung reagiert und die GRW-Landesregelungen den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst haben. Dadurch konnten im Jahresverlauf ein markanter Anstieg der Förderanträge und deutlich mehr Bewilligungen verzeichnet werden, insbesondere im November und Dezember.¿ In Zahlen: Insgesamt wurden bis zum Jahresende 36 Anträge für Investitionen bewilligt, die keine neuen Arbeitsplätze schaffen und deshalb ohne Änderung der GRW-Landesregelungen nicht hätten bewilligt werden können. Haseloff: ¿Dadurch werden Investitionen in Höhe von 74 Millionen Euro realisiert und rund 2.370 Arbeitsplätze gesichert. Zudem lagen der Investitionsbank Ende Januar weitere 61 Förderanträge für derartige Investitionen vor. Dadurch können rund 364 Millionen Euro investiert und mehr als 6.100 Arbeitsplätze gesichert werden. Auf diese Weise werden Fördermittel gezielt dort eingesetzt, wo von der Krise betroffene Unternehmen aufgrund von Umsatz- und Auftragsrückgängen Probleme mit der Finanzierung von Investitionen haben.¿ Wichtig sei, dass heimische Unternehmen in schwierigen Zeiten in die Wettbewerbsfähigkeit investieren können, um im Aufschwung die Nase vorn zu haben. ¿Damit ist dann meistens auch ein Beschäftigungsaufwuchs verbunden¿, betonte der Minister. Hintergrund: Durch die zum 1. September 2009 offiziell in Kraft getretene Änderung der GRW-Landesregelungen werden nicht nur die neu geschaffenen, sondern auch die durch eine Investition gesicherten Arbeitsplätze in die Ermittlung der maximalen Fördersumme einbezogen. Investitionen bei gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau wurden und werden auch weiterhin nicht bezuschusst. Zusätzlich wurde das bisher geltende zweistufige Fördersystem (Regelförderung von 20% sowie erhöhter Fördersatz von 30% bei Erfüllung bestimmter Kriterien; bei beiden Fördersätzen Bonus von 20% für kleine und 10% für mittlere Unternehmen) abgeschafft und stattdessen Subventionsobergrenzen eingeführt. Diese betragen bei kleinen Unternehmen 50%, bei mittleren Unternehmen 40% und bei sonstigen Betriebsstätten 30%. Die GRW (bisher GA) hat in den vergangenen Jahren einen sehr wichtigen Beitrag zur strukturellen Erneuerung der sachsen-anhaltischen Wirtschaft geleistet. Förderzweck ist neben der Schaffung neuer auch die Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze. Bund und Länder stellen dafür einen Koordinierungsrahmen auf, der förderfähige Maßnahmen sowie Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung festlegt. Diesen Rahmen können die Länder mit eigenen Richtlinien ausgestalten, die regelmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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