Landesregierung beschließt den Entwurf eines
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 108/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 108/10 Magdeburg, den 2. März 2010 Landesregierung beschließt den Entwurf eines Besoldungsneuregelungsgesetzes / Finanzminister Bullerjahn: Besoldungsrecht modern, effektiv und kompakt regeln Die Landesregierung hat heute die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Gewerkschaften und Berufsverbände der Beamten und Richter zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts in Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz) erörtert. Beschlossen wurde, den Gesetzentwurf mit einigen Detailänderungen dem Landtag zuzuleiten. Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Die Verbände wurden bereits auf der Fachebene umfangreich eingebunden. Darum gab es für beide Seiten keine Überraschungen. Der Landesregierung war klar, dass kostspielige Sonderregelungen nicht wieder eingeführt werden können. Dennoch erkennen die Verbände an, dass Sachsen-Anhalt als eines der ersten Länder eine Vollregelung auf den Weg bringt, die das noch geltende Bundesrecht ablöst. Wir wollen damit die durch die Föderalismusreform I seit dem 1. September 2006 bestehende Länderkompetenz nutzen, das Besoldungsrecht (Recht der Bezahlung der Beamten und Richter) modern, effektiv und kompakt zu regeln.¿ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Gehaltsaufstiege künftig nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach beruflicher Erfahrung richten. Beamte und Richter, die ihre Ausbildung zügig durchlaufen, können so gegenüber dem bisherigen Recht schneller einen Gehaltszuwachs erreichen. Vorgesehen ist im Entwurf auch, dass Beamten bei weit überdurchschnittlichen Leistungen befristet ein höheres Gehalt gezahlt werden kann. Durch die Neuregelung des Gehaltsaufstiegs werden die Grundgehaltstabellen neu geordnet. Dabei stellen Übergangsregelungen sicher, dass sich das bisherige Lebenserwerbseinkommen der Beamten und Richter nicht vermindert. Der Entwurf enthält ferner eine Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen. Diese bisher im Zivilrecht erfolgte Gleichstellung soll nun auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten und Richter nachvollzogen werden. Bullerjahn hofft auf eine Verabschiedung im Landtag im Herbst 2010, räumt aber ein: ¿Ein derartig umfangreicher Gesetzentwurf von über 200 Seiten erfordert natürlich gründliche Beratungen im Landtag.¿ Ein Inkrafttreten soll aber auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Ende dieser Legislaturperiode erfolgen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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