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Magdeburg, den 12.04.2010

Rechte und Pflichten von Richtern werden neu geregelt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 175/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 175/10 Magdeburg, den 13. April 2010 Rechte und Pflichten von Richtern werden neu geregelt Die Rechte und Pflichten von Richtern in Sachsen-Anhalt werden neu geregelt. Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Justizministerium zur Anhörung frei gegeben. Das Land trifft damit eigene umfassende Regelungen von der Einstellung bis hin zur Pensionierung von Richtern. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Wir sind nach Niedersachsen das zweite Bundesland, das einen solchen neuordnenden Schritt geht. Damit kann unser Gesetz auch Vorbild für andere Bundesländer sein.¿ Notwendig ist ein neues ¿Landesrichtergesetz¿, da sich der Bund im Zuge der Föderalismusreform aus einigen bundeseinheitlichen Regelungen zurückgezogen und die Gestaltung der entstandenen Freiräume den Ländern überlassen hat. Ein bundesweites Deutsches Richtergesetz gibt es zwar weiterhin. Doch wichtige Festlegungen zu Rechten und Pflichten von Richtern fehlen darin. Ministerin Kolb: ¿Wir haben das zum Anlass für eine grundsätzliche Neuregelung genommen. Das bisherige Landesrichtergesetz von Sachsen-Anhalt, das an vielen Stellen nur auf andere Vorschriften verwiesen hat, ist präzisiert und aktuellen Entwicklungen angepasst worden.¿ Geregelt werden unter anderem Aspekte der Teilzeitbeschäftigung von Richtern sowie erstmals umfassend die Dienstunfähigkeit. Es gibt künftig präzisere Festlegungen zur Nebentätigkeit von Richtern sowie ergänzte Regelungen zur Mitbestimmung der Richterschaft an Entscheidungen, die ihren Berufsstand betreffen. Ministerin Kolb: ¿Dieses recht weitgehende Mitspracherecht gibt es so in vielen anderen Bundesländern nicht.¿ Hintergrund: In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 640 Richter tätig. Mit 435 Richtern ist die überwiegende Mehrzahl von ihnen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständig. 88 Richter arbeiten an den Sozialgerichten, 59 Richter an den Verwaltungsgerichten, 43 Richter an den Arbeitsgerichten und 15 Richter am Finanzgericht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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