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Magdeburg, den 07.06.2010

Verbraucherinformationen künftig auch auf Kommunalebene abrufbar ? Kabinett gibt Gesetz zur parlamentarischen Beratung frei

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 309/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 309/10 Magdeburg, den 8. Juni 2010 Verbraucherinformationen künftig auch auf Kommunalebene abrufbar ¿ Kabinett gibt Gesetz zur parlamentarischen Beratung frei Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes wird in Sachsen-Anhalt auch auf Ebene der Kommunen umgesetzt werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag ein entsprechendes Ausführungsgesetz. Es wird dem Landtag zugeleitet und kann somit noch im Juni erstmals parlamentarisch beraten werden. Mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Informationen über Lebens- und Futtermittel sowie Wein und Bedarfsgegenstände, die in Verbindung mit Lebensmitteln stehen (z.B. Verpackungen, Geschirr, Kosmetika, Textilien und Kinderspielzeug). Das sachsen-anhaltische Ausführungsgesetz regelt Zuständigkeiten für die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verfahrensvereinfachungen. Bereits jetzt können sich die Verbraucher bei Fragen zur Lebensmittelüberwachung an das Landesverwaltungsamt, das Landesamt für Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Gesundheit und Soziales wenden. Fragen zur  Futtermittelüberwachung  können an das Landesverwaltungsamt, die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gerichtet werden. Mit dem Ausführungsgesetz wird der Weg dafür frei gemacht, dass auch Landkreise und kreisfreie Städte Auskünfte zum Gesamtbereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts beantworten. Bereits jetzt sind alle zuständigen Ämter ¿ auch die der Kommunen ¿ gehalten, bei wichtigen Fällen von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren. Hierzu zählen insbesondere von Lebensmitteln ausgehende Gesundheitsgefahren und erhebliche Täuschungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Auskunftsanträge können sich sowohl auf Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu Zutaten von konkreten Produkten beziehen als auch zu den der Behörde bekannten Verstößen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften. Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und jede Behörde muss nur die Daten bekannt geben, die bei ihr vorliegen. Auskünfte über festgestellte Rechtsverstöße müssen von den zuständigen Behörden kostenfrei erteilt werden, für alle anderen Auskünfte werden Kosten erhoben. Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes. Bei gleichartigen Anfragen gegenüber verschiedenen Behörden besteht die Möglichkeit, die Auskunftserteilung bei einer Behörde zu bündeln. Private Belange Dritter, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind verfassungsrechtlich geschützt. Daher sind die Behörden verpflichtet, Personen deren Rechte durch die Auskunftserteilung beeinträchtigt werden können, anzuhören und Auskünfte aus derartigen Gründen gegebenenfalls auch abzulehnen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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