Landesförderung für ungewollt kinderlose Paare / Minister Bischoff: Bundesweit erstmals werden auch Frau und Mann ohne Trauschein unterstützt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 362/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 362/10 Magdeburg, den 29. Juni 2010 Landesförderung für ungewollt kinderlose Paare / Minister Bischoff: Bundesweit erstmals werden auch Frau und Mann ohne Trauschein unterstützt Sachsen-Anhalt unterstützt ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Gesundheits- und Sozialminister Norbert Bischoff stellte am Dienstag die für die Förderung notwendige Richtlinie vor. Der Landtag hat für die Mitfinanzierung der künstlichen Befruchtung jeweils 250.000 Euro für die Jahre 2010 und 2011 in den Landeshaushalt eingestellt. Gefördert werden können der zweite und dritte Versuch mit bis zu 900 Euro und der vierte Behandlungszyklus mit bis zu 1.800 Euro. Nach den Worten von Minister Bischoff ist Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, das neben verheirateten Paaren auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften von Frau und Mann eine Unterstützung für die künstliche Befruchtung gewährt. Dabei sind nach Richtlinie der Ärztekammer Sachsen-Anhalt festgefügte Partnerschaften von Frau und Mann gemeint, in denen der Mann die Vaterschaft eines auf diese Weise gezeugten Kindes anerkennt. Minister Bischoff: ¿Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, ungewollt kinderlose Paare nicht über Gebühr mit der Finanzierung für notwendige Behandlungen allein zu lassen. Über die Kosten darf keine Sozialauswahl erfolgen. Daher bin ich froh, dass wir diese Förderung dank des Beschlusses im Landtag auf den Weg bringen können, um Kostenbelastungen für ungewollt kinderlose Paare spürbar abzufedern.¿ Nach den Worten von Bischoff ist der Jahresetat von 250.000 Euro gemessen an den Daten von 2009 auskömmlich, um möglichst allen Wünschen auf Unterstützung ab dem zweiten Versuch weitgehend gerecht werden zu können. In den drei medizinischen Reproduktionseinrichtungen in Sachsen-Anhalt wurden im Vorjahr 590 Versuche der künstlichen Befruchtung durchgeführt, knapp 400 waren erste Versuche. Der Minister sprach sich zugleich für eine Rückkehr zur vollständigen Finanzierung der künstlichen Befruchtung über die Krankenversicherung aus, wie dies für die ersten vier Versuche bis 2004 auch galt. Dabei sollte dann das ¿moderne Element¿ der Förderung von nichtehelichen Lebenspartnerschaften von Frau und Mann mit aufgenommen werden, sagte Bischoff. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Das Alter der Frau muss zwischen 25 bis 40 Jahre, das des Mannes zwischen 25 bis 50 Jahre liegen. Zugleich müssen ein Behandlungsplan sowie die ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Behandlung vorliegen. Anträge auf Förderung sind für jeden Behandlungszyklus einzeln beim Landesverwaltungsamt zu stellen. Die jeweilige Maßnahme darf erst nach Zusage einer Förderung begonnen werden. Der Nachweis einer zweckgerechten Verwendung der Landesförderung erfolgt unbürokratisch mit der Rechnung von der medizinischen Reproduktionseinrichtung. Die Kosten für die künstliche Befruchtung liegen nach Angaben des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren in Deutschland bei jeweils 2.700 bis 3.600 Euro für die ersten drei Versuche sowie 3.300 bis 5.600 Euro für eine vierte Behandlung. Bis 2004 wurden in Deutschland für Ehepaare bis zu vier Behandlungen der künstlichen Befruchtung vollständig von der Krankenversicherung getragen, seitdem müssen die Paare 50 Prozent der Kosten allein tragen. Unverheiratete Paare bekommen keinerlei Unterstützung von der Krankenversicherung. Wiederholt sind Versuche der Gesundheitsminister der Länder gescheitert, über Konferenzbeschlüsse den Bund zur Rückkehr zur 100-prozentigen Finanzierung aus der Krankenversicherung zu bewegen. Hinweis: Die nichtamtliche Fassung der ¿Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt¿ ist auch im Internet auf den Seiten des Gesundheitsministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de nachzulesen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de