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Magdeburg, den 05.07.2010

Landesregierung beantwortet Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE ?Fünf Jahre Hartz IV und die Entwicklung in Sachsen-Anhalt? / Haseloff: ?Strukturelle Arbeitslosigkeit konnte abgebaut werden?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/10 Magdeburg, den 6. Juli 2010 Landesregierung beantwortet Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE ¿Fünf Jahre Hartz IV und die Entwicklung in Sachsen-Anhalt¿ / Haseloff: ¿Strukturelle Arbeitslosigkeit konnte abgebaut werden¿ ¿Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II gab es in Sachsen-Anhalt eine erhebliche Dynamisierung des Arbeitsmarktes. Die Chancen für Niedrigqualifizierte sind erheblich gestiegen, die strukturelle Arbeitslosigkeit konnte abgebaut und der Verfestigung der Sockelarbeitslosigkeit entgegengewirkt werden. Bei aller Verbesserungswürdigkeit wäre eine Rückkehr ins alte System arbeitsmarkt- und sozialpolitisch unverantwortlich.¿ Dieses Fazit zog heute Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff für die Landesregierung, die in ihrer Kabinettssitzung die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE ¿Fünf Jahre Hartz IV (gemeint ist: ¿Sozialgesetzbuch II¿) und die Entwicklung in Sachsen-Anhalt¿ verabschiedet hat. Haseloff führte folgende Fakten und Daten ins Feld: Waren im Jahresdurchschnitt 2005 fast 260.000 Personen in Sachsen-Anhalt als arbeitslos registriert, so hat sich diese Zahl bis 2009 auf knapp 170.000 reduziert. Gleiches lässt sich für die Anzahl der Personen im öffentlichen Beschäftigungssektor sagen, die von 25.300 in 2007 auf 23.600 in 2009 verringert werden konnte. Zeitgleich wurde die Beschäftigung erkennbar gesteigert: Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich von 1,034 Millionen 2005 auf 1,082 Millionen 2009, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Personen von 720.000 auf 742.000 ¿ und dies trotz Abnahme der Bevölkerung und Personalabbau im öffentlichen Dienst. Dies sei neben der Wirtschafts- und Investitionsdynamik auch der Wirkung des Sozialgesetzbuches II zu verdanken, so Haseloff. Einen wesentlichen Vorteil des Sozialgesetzbuches II sieht Haseloff in der Transparenz der Unterstützung. ¿Alle Hilfebedürftigen werden jetzt gleich behandelt und können individueller betreut werden¿, so der Minister. Haseloff: ¿Von dieser Entwicklung haben auch junge Menschen profitiert. Waren 2005 im Schnitt knapp 33.000 Jugendliche arbeitslos, so hat sich diese Zahl bis 2009 fast halbiert. Junge Menschen konnten damit überdurchschnittlich vom Rückgang der Arbeitslosigkeit profitieren, was auch durch die intensive Betreuung in den Grundsicherungsträgern gefördert wurde.¿ Auch sei das Sozialgesetzbuch II ein wichtiger Baustein in der aktivierenden Sozialpolitik geworden. Der Grundsatz der Aktivierung erleichtere den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen den Weg in die Beschäftigung und damit auch zu mehr sozialer Teilhabe. ¿Allerdings¿, so Haseloff, ¿ist die Einzelfallbetreuung und die gute Balance zwischen Fordern und Fördern verbesserungswürdig, da die Grundsicherungsträger oftmals unter einer zu hohen Arbeitsbelastung stehen¿. Darüber hinaus sei mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II ein effektiveres Kombilohninstrument in Deutschland verankert worden. ¿Den Grundsatz, dass die Finanzierung von Arbeit zielführender ist als von Arbeitslosigkeit, begrüße ich ausdrücklich.¿ So sei im Oktober 2009 fast ein Drittel aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (knapp 78.000) in Sachsen-Anhalt erwerbstätig gewesen. Er verwies zudem auf das ¿Einstiegsgeld¿, dessen Einsatz die Landesregierung vorangetrieben habe. ¿Mit diesem Instrument konnten die Anreize zur Aufnahme einer vergleichsweise gering entlohnten Beschäftigung für Arbeitslose deutlich gesteigert werden.¿ Haseloff sieht jedoch nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch Handlungsbedarf und Verbesserungspotentiale, so beispielsweise hinsichtlich der Ausgestaltung der Freibetragsregelung und der transparenten Berechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Haseloff informierte darüber, dass der Bund für den erhöhten Bildungsbedarf bei hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen bis zu 500 Millionen bereit stellen werde. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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