Kabinett beschließt neues Landesrichtergesetz
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 379/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 379/10 Magdeburg, den 13. Juli 2010 Kabinett beschließt neues Landesrichtergesetz Das Kabinett hat anlässlich seiner Sitzung am heutigen Tag in Aschersleben das neue Landesrichtergesetz beschlossen. Nach der zweiten Beratung im Kabinett wird nun der Landtag über den Gesetzesentwurf befinden. Justizministerin Kolb: ¿Wir sind das zweite Bundesland, das sein Landesrichterrecht umfangreich neu ordnet. Das vorliegende Gesetz kann insoweit Vorbild für andere Bundesländer sein.¿ Ministerin Kolb: ¿Mit dem neuen Landesrichtergesetz haben wir uns für eine grundsätzliche Neuregelung entschieden. Das bisherige Landesrichtergesetz von Sachsen-Anhalt, das an vielen Stellen nur auf andere Vorschriften verwiesen hat, ist präzisiert und aktuellen Entwicklungen angepasst worden.¿ Geregelt werden unter anderem neue Aspekte der Teilzeitbeschäftigung von Richtern, so dass sie nicht nur zur Betreuung und Pflege von Familienangehörigen möglich ist, sowie erstmals umfassend die Dienstunfähigkeit und das Nebentätigkeitsrecht. Ebenso wurden Regelungen zur Mitbestimmung der Richterschaft an Entscheidungen fortentwickelt. Ministerin Kolb: ¿Wichtig ist die Regelung, wie in den Justizzentren künftig die Richtervertretungen in die Beteiligung der Personalvertretungen der Beamten und Beschäftigten einbezogen werden. Es soll in Zukunft keine unterschiedlichen Beteiligungsergebnisse geben, wenn die Belange aller Bediensteten betroffen sind.¿ Anregungen der Verbände im Rahmen der Anhörung nach der ersten Kabinettsbefassung am 13. April 2010 wurden insbesondere im Nebentätigkeitsrecht und im Recht der Richtervertretungen aufgenommen. Hintergrund: Notwendig ist ein neues ¿Landesrichtergesetz¿, da sich der Bund im Zuge der Föderalismusreform I aus einigen bundeseinheitlichen Regelungen zurückgezogen und die Gestaltung der entstandenen Freiräume den Ländern überlassen hat. Ein bundeseinheitliches Deutsches Richtergesetz gibt es zwar weiterhin, das jedoch keine abschließende Regelung zu den Rechten und Pflichten von Richtern enthält. In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 640 Richter tätig. Mit 435 Richtern ist die überwiegende Mehrzahl von ihnen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständig. 88 Richter arbeiten an den Sozialgerichten, 59 Richter an den Verwaltungsgerichten, 43 Richter an den Arbeitsgerichten und 15 Richter am Finanzgericht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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