Daehre: Landesentwicklungsplan definiert Rahmenbedingungen für zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 387/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 387/10 Magdeburg, den 20. Juli 2010 Daehre: Landesentwicklungsplan definiert Rahmenbedingungen für zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt Nach einer rund vierjährigen Diskussionsphase hat das Kabinett heute den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Das rund 400 Seiten umfassende Papier wird jetzt dem Landtag zugeleitet, um das Einvernehmen mit dem Parlament herzustellen. Danach kann der LEP mit Beginn des nächsten Jahres durch die Landesregierung in Kraft gesetzt werden. An der ausführlichen Diskussion über den Entwurf des neuen LEP konnten sich neben Kommunen, Landkreisen, öffentlichen Planungsträgern, Verbänden und Vereinigungen auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Insgesamt waren in der Anhörungsphase rund 8.000 Hinweise, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingegangen, die vielfach Eingang in den jetzt vorliegenden Entwicklungsplan gefunden haben. ¿Dieses wichtige Planungsinstrument definiert die Rahmenbedingungen für ein zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt¿, betonte Landesentwicklungsminister Dr. Karl-Heinz Daehre nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Schwerpunkte dabei seien die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Sicherung der Daseinsvorsorge sowie der Erhalt und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Attraktiver Investitionsstandort Nach den Worten von Daehre berücksichtigt der neue Landesentwicklungsplan den Bedarf zur Ausweisung von großflächigen Standorten zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbeunternehmen nahe der Hauptverkehrsachsen. ¿Damit sind wir im europäischen und internationalen Standortwettbewerb gut aufgestellt. Wir flankieren die geografisch günstige Lage mit einer fundierten und für Investoren verlässlichen Richtschnur für alle künftigen Fachplanungen¿, unterstrich Daehre. Im LEP seien sechs Vorrangstandorte mit strategischer Bedeutung vorgesehen: - Halle/Saalekreis an der A14 (ca. 120 ha Erweiterungsfläche) - Magdeburg/Sülzetal (ca. 105 ha) - Könnern (ca. 200 ha) - Sangerhausen (ca. 200 ha) - Stendal-Borstel (Entwicklung im Zusammenhang mit A14-Lückenschluss) - Weißenfels (ca. 120 ha) An allen Standorten liegt die Erweiterung, je nach Bedarf, im öffentlichen Interesse; deshalb werden diese Standorte gesichert. Darüber hinaus weist der Landesentwicklungsplan insgesamt 28 bereits vorhandene, als landesbedeutsam eingestufte Industrie- und Gewerbeflächen aus (siehe Anhang). Schutz von Natur und Umwelt Der neue Landesentwicklungsplan enthalte eine Vielzahl von Festlegungen zum Schutz von Natur und Landschaft sowie zur Sicherung der natürlichen Lebengrundlagen, sagte Daehre und fügte hinzu: ¿Wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten und der Schutz von Natur und Umwelt werden nachhaltig in Einklang gebracht.¿ Beide Aspekte seien ¿zwei Seiten ein- und derselben Medaille¿ und dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Daehre verwies darauf, dass der vorliegende LEP erstmals einen Umweltbericht enthalte, der die Auswirkungen des Plans auf Natur und Umwelt verdeutliche. Gleichwertige Lebensbedingungen Sachsen-Anhalts Landesentwicklungsminister bekräftigte die Zielstellung der Landesregierung, auch künftig gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen Sachsen-Anhalts zu ermöglichen. Als wichtiges Planungsinstrument schaffe der Landesentwicklungsplan u.a. die raumordnerischen Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung, für den großflächigen Einzelhandel, für Bildungs-, Nahverkehrs-, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote. ¿Das Zentrale-Orte-System mit seiner konsequenten Festlegung von 22 Mittel- und den drei Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau bildet das dafür notwendige Gerüst¿, betonte der Minister. Hinweis: Im Gegensatz zu Mittel- und Oberzentren werden Grundzentren nicht im LEP festgelegt, sondern anhand von Kriterien, die im Landesentwicklungsplan formuliert sind, durch die regionalen Planungsgemeinschaften bestimmt. Übersicht zu bereits vorhandenen, als landesbedeutsam eingestuften Industrie- und Gewerbeflächen in Sachsen-Anhalt Arneburg (einschließlich Industriehafen) Aschersleben Bernburg (Saale) Barleben, Niedere Börde, Wolmirstedt (Technologiepark Ostfalen) Bitterfeld-Wolfen (einschließlich Thalheim) Braunsbedra/Krumpa Burg Coswig/Klieken Gardelegen Gewerbepark Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen Halberstadt Haldensleben Hansestadt Salzwedel Harzgerode Hettstedt Köthen Landsberg Leuna (Leuna, Merseburg, Spergau) Lutherstadt Eisleben Lutherstadt Wittenberg/Piesteritz (einschl. Industriehafen) Magdeburg/Rothensee Hafen, Dessau-Roßlau (Rodleben) Quedlinburg Schkopau (Knapendorf, Schkopau, Korbetha) Schönebeck (Elbe) Staßfurt Wernigerode Zeitz/Tröglitz Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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