Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg ? Themen und Hintergrund
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 600/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 600/10 Magdeburg, den 19. Oktober 2010 Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg ¿ Themen und Hintergrund Am 21. und 22. Oktober 2010 kommen in Magdeburg die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer zu ihrer Jahreskonferenz zusammen. Einen Tag zuvor, am 20. Oktober, treffen sich bereits die Chefs der Staatskanzleien. Sachsen-Anhalt hat am 1. Oktober 2010 turnusgemäß den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz von Rheinland-Pfalz übernommen. Am Beginn des Vorsitzjahres steht die Jahreskonferenz, die in dem Bundesland stattfindet, welches den Vorsitz inne hat. Die weiteren Konferenzen im Laufe des Jahres, in der Regel sind es drei, finden in Berlin statt. Dabei treffen die Ministerpräsidenten auch mit der Bundeskanzlerin zusammen. Auf der Jahreskonferenz am 21. und 22. Oktober in Magdeburg stehen neben Benennungsvorschlägen für verschiedene Gremien bzw. die Delegation der Länder beim 4. Integrationsgipfel am 3. November 2010 im Bundeskanzleramt, vor allem folgende Themen im Mittelpunkt: Zum einen beraten die Ministerpräsidenten über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag , genauer gesagt den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Mit ihm wollen die Länder einen Wechsel von der gerätebezogenen Erhebung der Rundfunkgebühr für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hin zu einem wohnungs- und betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag vollziehen. Politisches Ziel ist es, dass der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfällt als die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von 17,98 ¿. Die neue Rundfunkbeitragsordnung soll zum Jahr 2013 wirksam werden. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Zukunft des Lotteriemonopols in Deutschland. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 1. Januar 2008. Er läuft mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten, also Ende 2011, aus, sofern nicht die Ministerpräsidentenkonferenz unter Berücksichtigung der im Staatsvertrag vorgesehenen Evaluation sein Fortwirken beschließt. In die Entscheidungsfindung der Länder fließen u. a. auch die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) zum Glücksspielmonopol vom 8. September 2010 ein. Auf der Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 16./17. September 2010 ist beschlossen worden, unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des EuGH wie der des Bundesverfassungsgerichtes sowohl ein Modell zur Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterie- wie Sportwetten als auch eine Variante zur konzessionierten Öffnung des Sportwettenangebots unter Beibehaltung des Lotteriemonopols zu prüfen. Außerdem beschäftigen sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Thema der Verlegung der zentralen Feier zum Tag der deutschen Einheit nach Berlin. Derzeit werden diese Feiern nach dem Rotationsprinzip jährlich in dem Bundesland veranstaltet, das den Bundesratsvorsitz inne hat. In diesem Jahr war dies Bremen. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, und der amtierende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, hatten angeregt, die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit zukünftig immer in Berlin zu veranstalten. Im Rahmen des Kamingespräches der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wird es auch um das Thema der Sicherung des Fachkräftebedarfes in Deutschland durch Zuwanderung gehen. In diesem Zusammenhang spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen eine wichtige Rolle, die zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden muss. Hintergrund Ministerpräsidentenkonferenzen Ministerpräsidentenkonferenzen dienen der Koordinierung der Beziehungen der Länder untereinander sowie in ihrem Verhältnis zum Bund. Traditionelle Themen sind Bildung, Integration, Rundfunkangelegenheiten und der Abschluss von Staatsverträgen. Bereits im Juni 1947 hatte es eine gemeinsame Ministerpräsidentenkonferenz der deutschen Länder in München geben sollen. Die Vertreter der Länder der sowjetischen Besatzungszone reisten jedoch noch vor Konferenzbeginn nach einem Streit über die Tagesordnung wieder ab. In der Bundesrepublik fanden Ministerpräsidentenkonferenzen seit 1954 regelmäßig statt. Die erste Ministerpräsidentenkonferenz nach der deutschen Einheit gab es am 18. und 19. Oktober 1990 in Hannover. Da damals aber die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder noch nicht gewählt waren, wurden diese durch Bevollmächtigte vertreten. Erstmals waren die Ministerpräsidenten der neuen Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. und 21. Dezember 1990 in München vertreten. Sachsen-Anhalt war bereits am 1. und 2. Dezember 1994 Gastgeber der Ministerpräsidentenkonferenz. Diese fand damals in Dessau statt. Bis auf einige Ausnahmen wie z. B. die Geschäftsordnung oder haushaltswirksame Angelegenheiten entscheidet seit 2004 die Ministerpräsidentenkonferenz nicht mehr einstimmig, sondern es reicht die Zustimmung von 13 der 16 Länder. Im Herbst 2011 übernimmt Schleswig-Holstein von Sachsen-Anhalt den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz. Der Ablauf einer Ministerpräsidentenkonferenz folgt festen Regeln. Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder bilden das Vorbereitungsgremium der MPK mit der Aufgabe, Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auszusprechen. An der MPK nehmen sowohl die Regierungschefs als auch die Chefs der Staats- und Senatskanzleien und die Abteilungsleiter oder Referenten, die für die MPK zuständig sind, teil. Die Tagesordnungspunkte ergeben sich aus den Themenanmeldungen der Länder und aus der Fortsetzung der Beratungen über die Themen vorangegangener Konferenzen. Im Sprachgebrauch der MPK unterscheidet man zwischen A- und B-Ländern. Die SPD-geführten Länder werden als A-Länder, die Länder mit CDU- bzw. CSU-Regierung als B-Länder bezeichnet. In der Regel finden vor den Plenarsitzungen der Ministerpräsidentenkonferenz getrennte Vorbesprechungen statt. Bei besonderen Themen erfolgt die Beratung in vertraulichen Gesprächsrunden, den ¿Kamingesprächen¿. An den Kamingesprächen nehmen nur die Ministerpräsidenten selbst, der Chef der Staatskanzlei des Vorsitzlandes und der Chef der Staatskanzlei des Sprecherlandes der jeweils anderen Ländergruppe teil. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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