Bullerjahn informiert über den aktuellen Stand des kommunalen Teilentschuldungsprogramms STARK II: ?Gelebte Konsolidierungspartnerschaft?
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 636/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 636/10 Magdeburg, den 2. November 2010 Bullerjahn informiert über den aktuellen Stand des kommunalen Teilentschuldungsprogramms STARK II: ¿Gelebte Konsolidierungspartnerschaft¿ Im Dezember des vergangenen Jahres wurde das Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen, STARK II genannt, im Kabinett vorgestellt. Heute informierte Finanzminister Bullerjahn das Kabinett über den aktuellen Sachstand des Programms. Das Programm STARK II sieht vor, dass kommunale Kredite, die verlängert werden müssen, von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bei den bisherigen Kreditinstituten abgelöst werden. Nach Abzug eines 30%igen Tilgungszuschusses wird die verbleibende Darlehensumme zu einem vergünstigten Zinssatz (derzeit 1,9 %) durch die IB verlängert. Hierbei beträgt die maximale Laufzeit des IB-Kredites 10 Jahre. Mit diesem Programm soll die Kapitalmarktverschuldung der Kommunen, die Ende 2009 noch 2,8 Mrd. ¿ betrug, innerhalb von rund 15 Jahren um 1,33 Mrd. ¿ verringert werden. Das Teilentschuldungsprogramm soll dazu beitragen, dass - für finanzschwache Kommunen wieder die Möglichkeit geschaffen wird, zur haushaltswirtschaftlichen Normalität zurückzukehren, - durch eine nachhaltige Entlastung beim Schuldendienst perspektivisch für die Kommunen wieder finanzielle Freiräume entstehen, - die Kommunen wieder in die Lage versetzt werden, ihre Attraktivität für Wohnen, Arbeiten und wirtschaftliche Aktivitäten durch ausreichende Leistungen der Daseinsvorsorge und den Ausbau der Infrastruktur zu erhöhen. ¿Wir verbinden als einziges Bundesland die Konsolidierung unseres Haushaltes mit einer gelebten Konsolidierungspartnerschaft gegenüber unseren Kommunen. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse müssen Land und Kommunen ab 2019 auch weiterhin wirtschaftlich und finanzpolitisch auf eigenen Füßen stehen¿, erklärte Bullerjahn : ¿Das ist gelebte Konsolidierungspartnerschaft.¿ Mit einer Auftaktveranstaltung im Rahmen des Finanzpolitischen Dialogs am 1. Februar 2010 begann die praktische Umsetzung von STARK II. Aktuell haben zum Stichtag 30. September 2010 insgesamt 50 Kommunen Anträge gestellt. Die Zahl der zur Verlängerung beantragten Darlehen belief sich auf 389. Die möglichen Tilgungszuschüsse im Rahmen des Förderprogramms betragen 400 Millionen Euro. Das gegenwärtige Antragsvolumen beläuft sich auf 110,6 Millionen Euro oder 27,65 Prozent. Von den 389 Anträgen sind zum 30. September 2010 insgesamt 49 Anträge aus 29 Kommunen bewilligt und Darlehen (70 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme) in Höhe von 48,3 Millionen Euro zu vergünstigten Konditionen gewährt. Die Höhe der Bewilligung für den Tilgungszuschuss von 30 Prozent beläuft sich derzeit auf 20,7 Millionen Euro. Zur Finanzierung des Teilentschuldungsprogramms wendet das Land insgesamt 629 Millionen Euro auf. Das entspricht von der Größenordnung her den Konsolidierungshilfen, die Sachsen-Anhalt in den nächsten zehn Jahren erhält. Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. Derzeit gibt es Überlegungen wegen der Kreditstrukturen in den Kommunen, das Programm bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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