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Magdeburg, den 14.12.2010

Daehre: Neuer Landesentwicklungsplan definiert verlässliche Rahmenbedingungen für Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 743/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 743/10 Magdeburg, den 14. Dezember 2010 Daehre: Neuer Landesentwicklungsplan definiert verlässliche Rahmenbedingungen für Sachsen-Anhalt Nachdem jetzt das Einvernehmen mit dem Landtag hergestellt worden ist, hat die Landesregierung heute die Verordnung zum neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Das rund 400 Seiten umfassende Dokument definiert wichtige landesplanerische Rahmenbedingungen und wird mit seiner Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. ¿Mit diesem Planungsinstrument, das in einem gut vierjährigen Diskussionsprozess entstanden ist, sind wir in der Lage, verlässliche Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung Sachsen-Anhalts zu sichern¿, äußerte Landesentwicklungsminister Dr. Karl-Heinz Daehre nach der Kabinettssitzung. Als Schwerpunkte des neuen LEP nannte er die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Sicherung der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels sowie den Erhalt und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Attraktiver Standort für Investitionen Nach Ansicht von Daehre berücksichtigt der neue Landesentwicklungsplan den Bedarf zur Ausweisung von großflächigen Standorten zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbeunternehmen nahe der Hauptverkehrsachsen. ¿Damit sind wir im europäischen und internationalen Standortwettbewerb gut aufgestellt. Wir flankieren die geografisch günstige Lage unseres Landes mit einer fundierten und für Investoren verlässlichen Richtschnur für alle künftigen Fachplanungen¿, unterstrich Daehre. Im neuen LEP sind insgesamt sechs Vorrangstandorte mit strategischer Bedeutung vorgesehen: - Industriegebiet Halle/Saalkreis an der A14 - Magdeburg/Sülzetal - Könnern - Sangerhausen - Stendal-Borstel (Entwicklung im Zusammenhang mit   A14-Lückenschluss) - Weißenfels an der A9 An allen Standorten liegt die Erweiterung, je nach Bedarf, im öffentlichen Interesse; deshalb werden diese Standorte gesichert. Darüber hinaus weist der Landesentwicklungsplan insgesamt 28 bereits vorhandene, als landesbedeutsam eingestufte Industrie- und Gewerbeflächen aus (siehe Anhang). Besonderes Augenmerk auf Schutz von Natur und Umwelt Der neue Landesentwicklungsplan enthalte eine Vielzahl von Festlegungen zum Schutz von Natur und Landschaft sowie zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, sagte Daehre und fügte hinzu: ¿Wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten und der Schutz von Natur und Umwelt werden nachhaltig in Einklang gebracht.¿  Beide Aspekte seien ¿zwei Seiten ein- und derselben Medaille¿ und dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Daehre verwies darauf, dass der vorliegende LEP erstmals einen Umweltbericht enthalte, der die Auswirkungen bei Umsetzung des Plans auf Natur und Umwelt verdeutliche. Gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen Sachsen-Anhalts Landesentwicklungsminister bekräftigte die Zielstellung der Landesregierung, auch künftig gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen Sachsen-Anhalts zu ermöglichen. Als Planungsinstrument schaffe der Landesentwicklungsplan u.a. die raumordnerischen Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung, für den großflächigen Einzelhandel, für Bildungs-, Nahverkehrs-, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote. ¿Das Zentrale-Orte-System mit seiner konsequenten Festlegung von 22 Mittel- und den drei Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau bildet das dafür notwendige Gerüst¿, betonte Daehre. Hinweis: Im Gegensatz zu Mittel- und Oberzentren werden Grundzentren nicht im LEP festgelegt, sondern anhand von Kriterien, die im Landesentwicklungsplan formuliert sind, durch die regionalen Planungsgemeinschaften bestimmt.   Zu Ihrer Information: An der ausführlichen Diskussion über den neuen Landesentwicklungsplan konnten sich neben Kommunen, Landkreisen, öffentlichen Planungsträgern, Verbänden und Vereinigungen auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Insgesamt waren in der Anhörungsphase rund 8.000 Hinweise, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingegangen, die vielfach Eingang in den jetzt beschlossenen Entwicklungsplan gefunden haben. Anlage: Übersicht zu bereits vorhandenen, als landesbedeutsam eingestuften Industrie- und Gewerbeflächen in Sachsen-Anhalt 1. Arneburg (einschließlich Industriehafen) 2. Aschersleben 3. Bernburg (Saale) 4. Barleben, Niedere Börde, Wolmirstedt (Technologiepark Ostfalen) 5. Bitterfeld-Wolfen (einschließlich Thalheim) 6. Braunsbedra/Krumpa 7. Burg 8. Coswig/Klieken 9. Gardelegen 10. Gewerbepark Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen 11. Halberstadt 12. Haldensleben 13. Hansestadt Salzwedel 14. Harzgerode 15. Hettstedt 16. Köthen 17. Landsberg 18. Leuna (Leuna, Merseburg, Spergau) 19. Lutherstadt Eisleben 20. Lutherstadt Wittenberg/Piesteritz (einschl. Industriehafen) 21. Magdeburg/Rothensee Hafen, 22. Dessau-Roßlau (Rodleben) 23. Quedlinburg 24. Schkopau (Knapendorf, Schkopau, Korbetha) 25. Schönebeck (Elbe) 26. Staßfurt 27. Wernigerode 28. Zeitz/Tröglitz Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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