Siebter Frauenförderbericht vorgestellt / Minister Bischoff: Chancengerechtigkeit von Mann und Frau ist kein Selbstläufer
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 741/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 741/10 Magdeburg, den 14. Dezember 2010 Siebter Frauenförderbericht vorgestellt / Minister Bischoff: Chancengerechtigkeit von Mann und Frau ist kein Selbstläufer Frauen im öffentlichen Dienst bekleiden zunehmend auch höhere Dienstposten, in den obersten Chefetagen sind sie jedoch nach wie vor nur vereinzelt anzutreffen. Das geht aus dem Siebten Bericht zur Umsetzung des Frauenfördergesetzes hervor, den Sozialminister Norbert Bischoff am Dienstag im Kabinett vorstellte. Demnach stieg die Zahl der Frauen im höheren Dienst, insbesondere bei den Lehrerinnen und Lehrern, in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. Lag sie 1997 bei rund 39 Prozent, betrug der Frauenanteil 2007 bereits fast 64 Prozent. Führungspositionen hatten jedoch nur vier Prozent der insgesamt 41.079 weiblichen Beschäftigten inne, inklusive der nachgeordneten Geschäftsbereiche. Sozialminister Norbert Bischoff sagte: ¿Frauenförderung in der Landesverwaltung bleibt ein aktuelles Thema. Die Zahlen zeigen, wir sind zwar auf einem guten Weg. Aber es bleibt noch viel zu tun. Auch in der öffentlichen Verwaltung ist Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen kein Selbstläufer. Trotz ihres hohen Anteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der Landesverwaltung (63 Prozent von 64.901) sind Frauen in den obersten Chefetagen noch nicht gleichberechtigt vertreten.¿ Der Minister forderte mehr Engagement, um mehr Frauen in den Führungsetagen zu etablieren. Ein leichter Anstieg ist auf der Ebene der Referatsleitungen der obersten Landesbehörden zu verzeichnen. Hier stieg der Anteil der Referatsleiterinnen seit 1999 von fast 17 Prozent auf rund 25 Prozent in 2007. Der Minister verwies darauf, dass im Sozialministerium Frauen auf der Ebene der Referatsleitungen mit 45 Prozent vertreten seien. Das sei im Ressortvergleich ein Spitzenwert und käme der Geschlechterparität sehr nah. Es folgten das Justizministerium (39 Prozent) und das Umweltministerium (26 Prozent). Unterdurchschnittliche Frauenanteile verzeichneten dagegen das Finanzministerium (7 Prozent), der Landesrechnungshof (8 Prozent) und das Verkehrsministerium (11 Prozent). Aus den Erhebungen geht auch hervor, dass sich vor allem die in der Landesverwaltung durchweg geltenden flexiblen Arbeitszeitregelungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr bewährt haben. Erstmalig wurden im Frauenförderbericht Daten über die alternierende Telearbeit und die Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz erhoben. Im Zeitraum 2006 / 2007 nutzten 240 Beschäftigte einen entsprechenden Arbeitsplatz, davon waren 147 Frauen. Gemäß Paragraph 21 des Frauenfördergesetzes legt die Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre einen Bericht über die Umsetzung des Gesetzes vor. Der ¿Siebte Bericht zur Umsetzung des Frauenfördergesetzes¿ basiert auf Daten aus den Jahren 2004 bis 2008. Im Bericht werden Daten der Ressorts unter anderem zu den Bereichen Frauen und Männer in Führungspositionen, Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit ausgewertet. Einen weiteren Schwerpunkt des Berichtes bilden die Auswertungen zu den Gleichstellungsbeauftragten im Land. Kurzdarstellungen zu Gremien und Frauenförderplänen runden den Bericht inhaltlich ab. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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