Landesregierung einig: Ministergesetz wird geändert
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 450/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 450/11 Magdeburg, den 30. August 2011 Landesregierung einig: Ministergesetz wird geändert Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung auf eine Novellierung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz) Sachsen-Anhalt verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet. Mit den Gesetz wird der Zeitraum, in dem ein Mitglied der Landesregierung Amtsbezüge erhält, auf die Zeit beschränkt, in der er das Amt inne hatte. Die Bezüge werden demnach erst ab dem Ernennungstag gezahlt und nur bis zum Tag der Entlassung aus dem Amt. Scheidet ein Minister z. B. künftig am 10. eines Monats aus dem Amt, erhält er nur für diese zehn Tage Bezüge und nicht für den vollen Monat. Gleiches gilt hinsichtlich der Ernennung. Geregelt wird auch, dass künftig Übergangsgeld, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments auf Ruhegehalt oder Übergangsgeld aus der Zeit als Mitglied der Landesregierung angerechnet werden. Eine Anrechnung auf das Ruhegehalt erfolgt insoweit, als die Summe aus beiden Versorgungsbezügen den Betrag von 71,75 % des Amtsgehaltes übersteigt. Eine Anrechung auf das Übergangsgeld erfolgt insoweit, als die Summe von Übergangsgeld und Versorgung nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments den Betrag des Amtsgehaltes übersteigt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de