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Magdeburg, den 20.12.2011

Landesregierung beschließt Wasserentnahmeentgelt

Die Landesregierung hat am Dienstag in Magdeburg eine Verordnung zum Wasserentnahmeentgelt beschlossen. Damit ist Sachsen-Anhalt das zwölfte Bundesland, in dem die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser entgeltpflichtig ist, Rheinland-Pfalz bereitet dies vor. Die in Sachsen-Anhalt aus dem Wassercent erwarteten Einnahmen in einer Höhe von netto rund zehn Millionen Euro im Jahr werden vollständig für wasserwirtschaftliche Zwecke eingesetzt, insbesondere auch für den Hochwasserschutz. Die Verordnung gilt ab dem kommenden Jahr. Haushaltswirksam werden die Einnahmen ab 2013.   Der Wassercent wird generell erhoben für das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser. Brunnen in Kleingärten sind nicht von der Verordnung berührt, da diese eine Bagatellgrenze von 3.000 Kubikmetern pro Kalenderjahr oder bei einem zu entrichtenden Entgeltbetrag von 100 Euro vorsieht. Befreit sind auch dauerhafte Grundwasserabsenkungen im Interesse des Gemeinwohls, also bei Vernässungsproblemen.   Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte nach der Kabinettssitzung, mit der nun vorliegenden, nach einer Anhörung überarbeiteten Verordnung sei die Landesregierung auf die Kritik der Wirtschaft eingegangen: ?Wir haben in wichtigen Punkten nachgesteuert und die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige (z. B. Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Ernährungsgewerbe, Herstellung chemischer Erzeugnisse, Energieversorgung) entlastet.   Unsere Absicht war und ist, das Entgelt fair auf breite Schultern zu verteilen. Der Landesregierung ist klar, dass die Erhebung eines Entgeltes auf wenig Begeisterung stößt. Doch dürfen die Kritiker nicht vergessen, dass dieses Entgelt erstens in den meisten Bundesländern Normalität ist, wir zweitens auch den Geberländern im Länderfinanzausgleich zeigen müssen, dass wir die Haushaltskonsolidierung ernst nehmen und dass drittens die Einnahmen aus dem Entgelt in einen Bereich fließen, der uns in Sachsen-Anhalt sehr wichtig ist: nämlich die Wasserwirtschaft mit Hochwasserschutz und Gewässersanierung.?   Sollte es trotzdem in Einzelfällen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen kommen, greife eine Härtefallregelung, die weit über die Regelungen anderer Bundesländer hinausgehe.       Die nun vorliegende Verordnung räumt die Möglichkeit ein, das Entgelt auf Antrag nach dem tatsächlichen Verbrauch zu entrichten.   Auch wurden die Entgeltsätze für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft von 0,07 auf 0,04 bzw. für den Einsatz von Grundwasser als Kühlwasser von 0,04 auf 0,02 Euro reduziert. Der Entgeltsatz für die öffentliche Wasserversorgung wurde um einen Cent je Kubikmeter erhöht. Der Wegfall der Stufenregelung gleicht das im Wesentlichen aus, so dass sich das für die Bürger kaum bemerkbar macht. Für Nutzer der öffentlichen Wasserversorgung bleibt es bei einer Kostensteigerung von sechs bis sieben Cent pro Kubikmeter Wasser. Pro Kopf liegt die Belastung bei 2 bis 3 Euro im Jahr oder etwa 20 Cent im Monat.   Nach dem überarbeiteten Entwurf der Wasserentnahmeentgeltverordnung ergibt sich für die zu erwartenden Einnahmen auf der Grundlage der Daten des Statistischen Landesamtes folgendes Bild:   ·       öffentliche Wasserversorgung (einschließlich versorgendes Gewerbe)    rd. 6,3 Mio. ? ·       Kühlwasser rd. 1,2 Mio. ? ·       landwirtschaftliche Bewässerung rd. 0,1 Mio. ? ·       sonstige Zwecke (Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft) rd. 3,5 Mio. ?   Der Wassercent wird nicht erhoben in Hessen, Bayern und Thüringen. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der ebenfalls einen Wassercent vorsieht.        

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