Amtsgericht Dessau-Roßlau wird zentrales Vollstreckungsgericht
Sachsen-Anhalts Landesregierung richtet am Amtsgericht Dessau-Roßlau das zentrale Vollstreckungsgericht des Landes ein und stärkt damit den Justizstandort Dessau-Roßlau. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Zum 1. Januar 2013 ändern sich die rechtlichen Grundlagen bei der Zwangsvollstreckung. Gläubigern soll es leichter gemacht werden, sich über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu informieren. Darum sieht das ?Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung? vor, dass in jedem Bundesland ein zentrales Schuldnerverzeichnis eingerichtet wird. Dieses wird die bisherigen örtlichen Verzeichnisse bei den einzelnen Amtsgerichten ablösen. Justizministerin Professor Angela Kolb: ?Wir haben uns für Dessau-Roßlau als Standort entschieden und werden die baulichen und technischen Voraussetzungen jetzt schaffen.? Über das Verzeichnis kann der Gläubiger künftig bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners bekommen. Erfüllt der Schuldner seine gesetzlich festgeschriebene Auskunftspflicht nicht, dürfen künftig Gerichtsvollzieher bei Dritten Informationen einholen, so zum Beispiel beim Arbeitgeber und der Rentenversicherung.
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