: 475
Magdeburg, den 08.10.2012

Sachsen-Anhalt regelt Sicherungsverwahrung neu

Sachsen-Anhalt regelt die Sicherungsverwahrung neu. ?Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, den Vollzug therapiegestützt auszugestalten und die Sicherungsverwahrten konsequent auf eine Entlassung vorzubereiten, wird umgesetzt?, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. ?Ziel der Sicherungsverwahrung ist der bestmögliche Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen, rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern. Das wird durch eine konsequente Therapie und breite Resozialisierungsmaßnahmen erreicht.? Der heute dazu vom Kabinett zur Anhörung freigegebene Gesetzentwurf basiert auf der Vorlage einer von der Justizministerkonferenz eingesetzten Länderarbeitsgruppe, an der auch Sachsen-Anhalt beteiligt war.   Sachsen-Anhalt vollzieht die Sicherungsverwahrung in der JVA Burg. Der Bereich wird derzeit umgebaut, Personal wird aufgestockt. Bis spätestens Ende Mai 2013 sollen die Sicherungsverwahrten aus Sachsen-Anhalt ihre neuen Räume bezogen haben, die dann jeweils über einen eigenen Sanitärbereich und eine Kochmöglichkeit verfügen.   Der Gesetzentwurf regelt den Alltag in der Anstalt und schafft die Grundlage für einen verfassungskonformen Vollzug. Die Behandlung der Sicherungsverwahrten wird in den Händen eines multidisziplinären Behandlungsteams liegen, an dem auch externe Experten beteiligt werden können.   Das Leben in der Sicherungsverwahrung wird sich deutlich von dem in der Strafhaft unterscheiden, auch das hatten die Verfassungsrichter gefordert. So können sich Sicherungsverwahrte selbst verpflegen, und sie dürfen sich außerhalb der Nachtruhe in der Einrichtung und dem dazu gehörenden Außenbereich frei bewegen. Die Mindestbesuchszeit wird auf zehn Stunden im Monat angehoben, das sind neun Stunden mehr als in der Strafhaft. Daneben können mehrstündige unbeaufsichtigte Besuche zugelassen werden. Der vom Oberlandesgericht Naumburg geforderte Standard auf einen Unterkunftsbereich von 20 Quadratmetern zum Wohnen und Schlafen, zuzüglich einer eigenen Nasszelle soll im Gesetz festgeschrieben werden.   Eine Arbeitspflicht, wie es sie in Sachsen-Anhalt während der Strafhaft gibt, wird für die Sicherungsverwahrung nicht gelten. Den Sicherungsverwahrten soll jedoch sinnvolle Beschäftigung - Arbeit, Arbeitstherapie oder schulische und berufliche Bildung - angeboten werden.       Der Gesetzentwurf nimmt neben Sicherungsverwahrten auch Strafgefangene mit angeordneter und vorbehaltener Sicherungsverwahrung in den Blick. ?Schon der Vollzug der Haft muss bei diesen Gefangenen darauf abzielen, durch wirksame Behandlungsangebote eine Vollstreckung oder Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung zu vermeiden?, so Kolb. Auch diese Gruppe hat daher einen erweiterten Behandlungsanspruch.   Derzeit sind in der JVA Burg 22 Sicherungsverwahrte untergebracht. Hiervon stammen 7 Verwahrte aus Sachsen-Anhalt, 3 aus Thüringen und 12 aus Sachsen. Da der gemeinsame Vollzug der Sicherungsverwahrung der mitteldeutschen Länder ausläuft, reduziert sich die Anzahl zum 1. Januar 2013 zunächst auf neun Untergebrachte aus Sachsen-Anhalt. Für das Jahr 2025 werden 26 Sicherungsverwahrte prognostiziert.   Hintergrund:   Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) die wesentlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Bund und Länder müssen darum bis zum 31. Mai 2013 ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung entwickeln, das dem verfassungsrechtlichen ?Abstandsgebot" Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat.   Sicherungsverwahrung wird in Sachsen-Anhalt in der JVA Burg vollzogen. Derzeit (01.09.2012) sitzen in der Anstalt 546 Gefangene ein, darunter 22 Sicherungsverwahrte und 20 Männer, die nach dem Ende ihrer Strafverbüßung in die Sicherungsverwahrung wechseln könnten, weil die Sicherungsverwahrung mit dem Strafurteil angeordnet oder vorbehalten wurde.          

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung