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Magdeburg, den 20.11.2012

Sachsen-Anhalt vereinfacht Zugang zu Lernhilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Um den Zugang zu Lernhilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket  für Schülerinnen und Schüler zu vereinfachen, verbessert Sachsen-Anhalt die Fördervoraussetzungen. Für Schulen reduziert sich der Aufwand zur Einschätzung eines Nachhilfebedarfs. Dazu wurde der Antrag auf Lernförderung überarbeitet. Enthalten sind nun auch Angaben zu den Fächern und zum Umfang der Lernförderung. Rücksprachen mit den Jobcentern fallen weg. Schülerinnen und Schüler, die nur vereinzelt schlechte Noten erreichen, können nun auch eine Lernförderung erhalten. Die Versetzung muss nicht mehr zwingend gefährdet sein. Zusätzlich wurde die Arbeitshilfe für Kommunen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket um Hinweise zur Lernförderung erweitert. Arbeitsminister Norbert  Bischoff: ?Es ist wichtig, dass die Leistungen rechtzeitig bei den Kindern ankommen und langfristig wirken. Mit der Arbeitshilfe und dem vereinfachten Formblatt für die Schulen können Anträge unkompliziert gestellt und schnell bewilligt werden.?   Sachsen-Anhalt wird auf der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende November auf Bundesebene außerdem einen Antrag zur Lernförderung einbringen. Im Kern geht es darum, die enge gesetzliche Ausgestaltung für die individuelle Lernförderung aufzubrechen. Die Versetzungsgefährdung soll nicht mehr alleiniger Ausgangspunkt für die Förderung sein. Außerdem soll die Nachhilfeförderung auch dauerhaft möglich sein.   Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket werden von Familien in Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich wahrgenommen. Förderungen für Klassenfahrten, Schulmittagessen und Schulmaterial werden häufig nachgefragt, Leistungen zur Lernförderung dagegen weniger. Arbeitsminister Norbert Bischoff: ?Die Hürden für eine Lernförderung sind zu hoch. Nachhilfe kann momentan nur erhalten, wer versetzungsgefährdet ist. Dann kommt sie aber oft zu spät. Sinnvoll ist, gemeinsam mit Eltern und Lehrern abzuklären, wann Unterstützung nötig ist ? am besten schon vor einer schlechten Note im Zeugnis.?   Zum Hintergrund: In Sachsen-Anhalt haben rund 100.000 Kinder und Jugendliche Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Vom Paket profitieren können Kinder und Jugendliche in Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Der Bund stellt die rund 29 Millionen Euro zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung. Im Jahr 2011 wurden 30 Prozent des Budgets ausgeschöpft, 2012 sind es bisher rund 50 Prozent. Von dem im Jahr 2011 aufgewendeten 9,3 Millionen wurden 3,3 Millionen Euro für Schulessen, 1,8 Millionen Euro für Klassenreisen und rund 115.600 Euro für Lernförderung eingesetzt.

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