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Magdeburg, den 15.04.2013

Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger (Pensionäre)

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 beschlossen und wird diesen nun dem Landtag zur Beschlussfassung zuleiten. Damit sollen die am 9. März 2013 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbarten Eckpunkte inhaltsgleich mit einer zeitlichen Verzögerung von sechs Monaten zum 1. Juli 2013 und zum 1. Juli 2014 auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich übertragen werden.   Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zum 1. Juli 2013 die Grundgehaltssätze und sonstigen Besoldungsbestandteile um linear 2,65 Prozent, die Anwärterbezüge zum 1. Juli 2013 um 50 Euro, zum 1. Juli 2014 die Grundgehaltssätze, Anwärtergrundbeträge und sonstigen Besoldungsbestandteile um linear 2,95 Prozent erhöht werden.   Finanzminister Bullerjahn: ?Vor dem Hintergrund unserer aktuellen Haushaltssituation halte ich den Gesetzentwurf für eine ausgewogene Lösung. So werden die Mehrkosten in diesem Jahr rd. 12 Mio. Euro betragen, im Jahr 2014 werden es dann rd. 39 Mio. Euro sein.?

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