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Magdeburg, den 04.07.2013

Flutschäden in Sachsen-Anhalt liegen bei deutlich mehr als zwei Mrd. Euro - Aufbauhilfegesetz sichert Finanzierung des Wiederaufbaus

Aus Anlass der heutigen Verabschiedung des Aufbauhilfegesetzes im Bundesrat erklärt Regierungssprecher Dr. Matthias Schuppe:   Dass der Bundesrat das Aufbauhilfegesetz heute einmütig verabschiedet hat, ist ein wichtiger Schritt. Die Finanzierung des Wiederaufbaus ist damit gesichert. Angesichts der enormen Schäden, die Sachsen-Anhalt durch das Hochwasser erlitten hat, wird unser Land einen beträchtlichen Anteil aus dem Aufbauhilfefonds bekommen.   Nach den vorläufigen Schadenserhebungen, die derzeit durch die Staatskanzlei und das Finanzministerium gesichtet werden, wird die Gesamthöhe der Schäden bei deutlich mehr als zwei Milliarden Euro liegen. Die offizielle Schadensmeldung des Landes wird am Dienstag kommender Woche an den Bund übersandt.   Die vorläufigen Erhebungen belegen Schäden vor allem in den Bereichen private Wohngebäude, Wirtschaft, Landwirtschaft, kommunale Infrastruktur (Straßen, Gebäude), Infrastruktur von freien Trägern, Religionsgemeinschaften und Vereinen (Sport, Soziales, Kultur etc.), Infrastruktur des Landes (Straßen, Brücken) sowie Bundesinfrastruktur (Bundesstraßen, Autobahnen, Bahn, Wasserstraßen).   Für alle diese Bereiche wird es über die Soforthilfe hinaus gehende Wiederaufbauprogramme geben, deren Einzelheiten jetzt zügig zwischen Bund und Ländern verhandelt werden.

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