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Magdeburg, den 01.08.2013

Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser kann anlaufen / Großzügige Hilfsprogramme für nahezu alle Schadensfälle

Mit Unterzeichnung einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung durch Staatsminister Rainer Robra heute in Berlin und der Beschlussfassung der Landesregierung über die ?Richtlinie Hochwasserschäden 2013 Sachsen-Anhalt? kann die Wiederaufbauhilfe anlaufen. Darüber informierten heute in Magdeburg Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Finanzstaatssekretär Jörg Felgner.   Ministerpräsident Dr. Haseloff führte u.a. aus: ?Nachdem wir bereits im Juni mit der Auszahlung der Soforthilfen begonnen haben, treten wir nun in die zweite Phase des Wiederaufbaus ein. In dieser Phase können wir in nahezu allen Schadensfällen 80 Prozent oder mehr ausgleichen. Wir - und damit meine ich EU, Bund und Land - halten damit unser Versprechen: Wir lassen die Opfer der Hochwasserkatastrophe nicht allein.?   Die Wiederaufbauhilfe bezieht sich auf insgesamt acht Gruppen von Geschädigten bzw. Schäden (Anlage 1) ·         Gewerbebetriebe und Freiberufler sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur ·         Landwirtschaft, Forstwirtschaft, ländliche Infrastruktur ·         Privates Wohneigentum und Hausrat ·         Kulturelle Einrichtungen und Religionsgemeinschaften ·         kommunale Infrastruktur (incl. der Infrastruktur nicht kommunaler Träger) ·         Forschungseinrichtungen ·         Landesinfrastruktur ·         Sonstige Einrichtungen   Haseloff erklärte hierzu: ?Für jeden dieser acht Bereiche wurden in den Bund-Länder-Verhandlungen Höchstgrenzen definiert, teils 80 Prozent, oft 100 Prozent. Wir haben aufgrund der dramatischen Schäden in Sachsen-Anhalt entschieden, die Höchstgrenzen in jedem Fall auszuschöpfen, und zwar deshalb, weil wir der Überzeugung sind, dass nur so eine adäquate Schadensregulierung möglich ist.?   Mit Blick auf die Zukunft meinte Haseloff allerdings, dass es ein so großzügiges Hilfsprogramm nicht noch einmal geben werde. Er appellierte an private Wohneigentümer, Betriebe und auch Kommunen, ihren Versicherungsschutz zu verbessern.   Insgesamt betragen die Schäden in Sachsen-Anhalt rund 2,7 Mrd. Euro. Sachsen-Anhalt verzeichnet 40 Prozent der bundesweit entstandenen Schäden und bekommt damit 40 Prozent der den Ländern zustehenden Mittel aus dem Aufbauhilfefonds. Das sind rund 2,4 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Nach der Flut 2002 wurden in Sachsen-Anhalt  800 Mio. Euro an Hilfen ausgezahlt.   In einem ersten Schritt sind jetzt rund 50 Prozent der für Sachsen-Anhalt  vorgesehenen Mittel angefordert worden, etwa 1,2 Mrd. Euro. Dieses Geld steht nach Verabschiedung der Verordnung zum Aufbauhilfegesetz im Bundesrat zur Auszahlung an Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 16. August  in einer Sondersitzung die Verordnung beschließen. Dann können die 1,2 Mrd. Euro fließen.   Staatssekretär Felgner sagte: ?Um aber schon vorher in eilbedürftigen Fällen handeln zu können, wird das Land die ersten Auszahlungen, insbesondere an private Wohneigentümer und kleine und mittlere Gewerbebetriebe, vorfinanzieren. Die schnelle Auszahlung werden wir auch deshalb ermöglichen, weil wir für alle Aktivitäten zur Schadensbeseitigung den vorzeitigen Maßnahmebeginn erlaubt haben. Das heißt: Aufträge zum Beispiel für Gutachter, zur Beräumung, zum Abriss, zur Trockenlegung, zur Wiederherstellung dringend benötigter Brücken oder Straßen etc. konnten bereits ausgelöst werden. Viele Geschädigte haben bereits Kosten, die sie so schnell wie möglich ersetzt bekommen sollen.?   Anträge auf Wiederaufbauhilfe können ab sofort gestellt werden und sind möglich bis 30. Juni 2014. Einen Überblick über alle Verfahrensfragen bietet die neue zentrale Internetseite www.hochwasser.sachsen-anhalt.de.   Dort, wo die Einzelheiten der Hilfsprogramme erst in den letzten Tagen festgelegt wurden und die Antragsformulare noch nicht endgültig erstellt sind, kann auch ein formloser Antrag gestellt werden.   Die Antragsformulare für private Wohneigentümer werden nicht nur im Internet bereitgestellt, sondern ab der nächsten Woche auch in gedruckter Form in allen Gemeindeverwaltungen und Landkreisen ausliegen.   Zudem wird die Investitionsbank in den besonders betroffenen Regionen Vor-Ort-Termine zur Beratung und Entgegennahme der Anträge privater Wohneigentümer und Gewerbetreibender durchführen (Anlage 2).

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