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Magdeburg, den 10.12.2013

Naumburger Welterbeantrag auf dem Weg zur Nominierung

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Kultusminister Stephan Dorgerloh hat in der heutigen Kabinettssitzung über den Stand der Erarbeitung des Antrages ?Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut? auf Aufnahme in die Natur- und Kulturgüterliste der UNESCO informiert.   Der Antrag wurde durch das Welterbezentrum in Paris vorgeprüft, die Nominierung soll im Februar 2014 erfolgen. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO fällt voraussichtlich im Juni/Juli 2015 auf der Jahressitzung des Welterbekomitees, das mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2015 in Deutschland zusammenkommen wird. ?Diese Entscheidung erwarten wir mit großer Spannung?, so Kultusminister Stephan Dorgerloh. ?Die Kulturlandschaft an Saale und Unstrut darf für sich den Anspruch erheben, von einzigartiger Bedeutung für das Verständnis einer Epoche ? der des europäischen Hochmittelalters ? zu sein?, so der Minister. Die besondere Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser Region seien dem Land Sachsen-Anhalt und den Entscheidungsträgern vor Ort seit langem bekannt. Dies fände seinen Niederschlag in zahlreichen Maßnahmen des Denkmal- und Naturschutzes sowie in erheblichen Investitionen in den Erhalt der Substanz.   Der Antrag ?Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut? steht seit dem Jahr 1998 auf der Tentativliste der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2008 arbeitet der vom Burgenlandkreis, der Stadt Naumburg den Vereinigten Domstiftern und den regionalen Akteuren getragene Förderverein ?Welterbe an Saale und Unstrut? e.V. in enger Abstimmung mit dem Land an der Erarbeitung des UNESCO-Welterbeantrages. Zwischen April und Juli 2013 wurde der Antrag zunächst auf nationaler Ebene geprüft, bevor er im August zur internationalen Vorprüfung an das Welterbezentrum übersandt wurde. Im Zeitraum von Februar 2014 (Nominierung) bis zur endgültigen Entscheidung über die Aufnahme ins Welterbe im Sommer 2015 wird durch internationale Gremien beurteilt, ob das angemeldete Gut dem Kriterium des außergewöhnlichen universellen Wertes entspricht und ob die Bedingungen der Integrität (Unversehrtheit) und Authentizität (historische Echtheit) sowie die Erfordernisse hinsichtlich Schutz und Verwaltung erfüllt sind.

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