Haseloff und Budde sehen für Sachsen-Anhalt positive Effekte des Koalitionsvertrages im Bund
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B. für die Gestaltung des demografischen Wandels, die Energiewende, die Finanzierung von Wissenschaft und Hochschulen oder auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Mit dem Koalitionsvertrag wird deutlich, dass wir auf wichtigen Politikfeldern mit der Unterstützung des Bundes rechnen können.? Bedeutsam für das Land seien vor allem folgende Festlegungen des Koalitionsvertrages: Aufbau Ost Es wird festgelegt, dass der Solidarpakt II bis 2019 vereinbarungsgemäß umgesetzt wird. Ab 2020 soll es ein System zur Förderung strukturschwacher Regionen geben. Spezielle Förderprogramme sollen im Rahmen einer Bund-Länder-Finanzkommission beraten werden. Pilotprojekte soll es z. B. für den Erhalt einer leistungsfähigen Infrastruktur geben. Die Investitionsförderung soll auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Auf europäischer Ebene will sich der Bund dafür einsetzen, dass der Aufbau Ost weiter unterstützt wird. Am Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse wird festgehalten. Löhne und Renten Ab 1. Januar 2015 wird ein in Ost und West gleicher einheitlicher Mindestlohn von 8,50 ? je Stunde eingeführt. Abweichende tarifliche Regelungen sind unter bestimmten Bedingungen bis maximal zum 31. Dezember 2016 möglich. Sachsen-Anhalt begrüßt die Einführung des einheitlichen Mindestlohnes. Uneingeschränkt begrüßt werden auch die Regelungen des Koalitionsvertrages zur Rente. Ziel ist es hier, ab 2020 eine vollständige Angleichung der Rentenwerte erreicht zu haben. Dieses Ziel wird gesetzlich festgeschrieben. Auch die Einführung einer Lebensleistungsrente wird begrüßt. Längjährig (40 Jahre) in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die dennoch weniger als 30 Entgeltpunkte erreichen, erhalten durch sie eine Aufwertung der Rentenentgeltpunkte. Die Einführung soll bis 2017 erfolgen. Für die ostdeutschen Bundesländer gilt aufgrund der besonderen Erwerbssituation bis 2023 eine Übergangsregelung. Hier gilt die Aufwertung bereits bei 35 Beitragsjahren. In allen Fällen werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Positiv gesehen wird auch die Mütterrente, die ab Juli 2014 Müttern bzw. Vätern deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen zusätzlichen Entgeltpunkt bringt. Diese waren bisher gegenüber Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, benachteiligt. Energiepolitik Im Koalitionsvertrag wird festgelegt, dass sich die Energiepolitik an den gleichrangigen Zielen Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit orientieren soll. Der festgeschriebene Ausbaukorridor für erneuerbare Energien ? 40 bis 45 % Anteil bis 2025 und 55 bis 60 % bis 2035 - orientiert sich an diesen Zielen. Sachsen-Anhalt begrüßt, dass bei der Reform des Fördersystems die Regelungen im Bereich Photovoltaik beibehalten werden sowie die stärkere Orientierung im Bereich Biomasse auf die Verwendung von Abfall- und Reststoffen. Das Land wird bei den weiteren Diskussionen darauf dringen, dass die Netzausbaukosten gerecht verteilt werden und bei der Realisierung des Ausbaukorridors der Aufbau von Offshore-Windanlagen nicht zu Lasten des Auf- und Umbaus von Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt geht. Positiv gesehen wird auch die Betonung der Notwendigkeit konventioneller Kraftwerke wie z. B. von Braunkohlekraftwerken. Sie sind eine wichtige Brückentechnologie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Dies gelt ebenso für das Bekenntnis zum Abbau heimischer Rohstoffe. Die Forderungen, dass die Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz als zentraler Bestandteil der Energiewende mehr Gewicht erhalten muss, werden auch in Sachsen-Anhalt aufgegriffen. Ohne erhebliche Effizienzsteigerung und tatsächliche Energieeinsparungen ist das Energiesystem wenig zukunftsfähig. Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen bis spätestens 2019 neu zu regeln. Als wichtige Grundlage wird dabei die Schaffung von Voraussetzungen zur Konsolidierung und einer dauerhaften Einhaltung der Schuldenbremse in den Länderhaushalten gesehen. Aus Sicht von Sachsen-Anhalt sind dabei die unterschiedlichen strukturellen Bedingungen der Länder zu berücksichtigen und weiterhin eine angemessene Finanzausstattung sicherzustellen. Ein wichtiger Aspekt sind hier auch die Altschulden der Länder. Finanzierung von Hochschulen Der Bund will in der laufenden Legislaturperiode Geld für die Grundfinanzierung der Hochschulen bereit stellen. Wichtig für Sachsen-Anhalt wäre eine Unterstützung des Bundes für kleine Studienfächer mit nationaler Bedeutung. Der Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung wird vom Bund künftig allein getragen. und Kindertagesstätten/Schulen Insgesamt sollen die Länder bei der Finanzierung von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen um sechs Mrd. ? entlastet werden. Der Koalitionsvertrag fordert zudem den Ausbau und mehr Qualität bei Kindertagesstätten und Ganztagsschulen. Wichtig ist, dass Sachsen-Anhalt davon in hinreichendem Maße profitiert. Auch hier gibt es Bedarf, z. B. beim Ausbau von Ganztagsschulen. Menschen mit Behinderungen Vorgesehen ist ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung. Die Leistungen daraus sollen künftig nach einem bundeseinheitlichen Verfahren ermittelt werden. Zugleich wird die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes würde es zu einer Entlastung von Kommunen/Ländern in Höhe von rund fünf Mrd. ? jährlich bei den Eingliederungshilfen kommen. Städtebauförderung Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, für die Städtebauförderung insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, um auf 700 Millionen Euro pro Jahr zu kommen. Zudem wird das Programm Soziale Stadt aufgewertet und sichergestellt, dass auch Kommunen in Haushaltsnotlage an der Förderung partizipieren können. Das wird auch positive Wirkungen für Sachsen-Anhalt haben Bevölkerungswandel Zur Gestaltung des demografischen Wandel plant der Bund u. a. einen Demografiewettbewerb und die Erarbeitung von Konzepten für besonders von demografischen Veränderungen betroffene Regionen. Dies wird von Sachsen-Anhalt begrüßt. Positiv gesehen werden in diesem Zusammenhang auch vorgesehene Maßnahmen zur Erleichterung des Einstiegs von Ausländern in das Berufsleben in Deutschland sowie zu deren beruflicher Qualifizierung. Als Chance für ländliche Regionen wird zudem der vom Bund vorgesehene deutschlandweite Ausbau schneller Internetverbinden im Bereich von 50 MBit/s bis 2018 gesehen. Sachsen-Anhalt stimmt mit dem Bund überein, dass die Förderung des Ausbaus in der EU weiter förderfähig bleiben muss und es zu einer Vereinfachung der Förderung im Rahmen der Daseinsvorsorge kommen muss. Krankenhäuser Sachsen-Anhalt begrüßt, dass der Bund die Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung von der standortbasierten hin zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgung unterstützen will. Als besonders dringlich wird die Anerkennung der besonderen Aufgaben der Universitätskliniken gesehen. Diese sollen im DRG-System besser vergütet werden. Für Hochkostenfälle, die durch das Fallpauschalensystem nicht sachgerecht abgebildet werden können, soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bis Ende 2014 eine gesonderte Vergütungsform vorlegen. Leistungen der Hochschulambulanzen sollen künftig angemessen vergütet werden. Hochwasserschutz Der Bund will bis Ende 2014 ein nationales Hochwasserschutzprogramm erarbeiten. Geplant sind zudem u. a. Beschleunigungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Hochwasserschutzanlagen, ein intensiver Dialog mit den europäischen Nachbarn zum Hochwasserschutz und die Auflegung eines Bundesprogramms ?Blaues Band? zur Förderung der Renaturierung von Fließgewässern und Auen. Diese Vorhaben werden von Sachsen-Anhalt unterstützt. Tourismus Die Koalitionsvereinbarung betont die Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Der Ausbau der touristischen Infrastruktur soll weiter unterstützt werden. Zudem soll eine Initiative Kulturtourismus ins Leben gerufen werden. Sachsen-Anhalt begrüßt dieses Vorhaben und weißt darauf hin, dass dabei national bedeutsame Jubiläen wie das Reformationsjubiläum 2017 und das Bauhausjubiläum 2019 gebührend berücksichtigt werden müssen.
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