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Magdeburg, den 28.10.2014

Gesetzliche Grundlage für modernen Strafvollzug

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Sachsen-Anhalt bündelt die Regelungen für den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft in einem eigenen Justizvollzugs-Gesetzbuch. Justizministerin Angela Kolb, die heute den Gesetzentwurf dem Kabinett vorgelegt hat, sprach von einem modernen, transparenten Gesetz. ?Wir verankern den Schutz der Allgemeinheit sowie die Resozialisierung als gleichrangige Vollzugsaufgaben?, sagte Kolb. Mit dem Entwurf wird der Strafvollzug erstmals auf Landesebene gesetzlich geregelt. Die Landesgesetze für den Jugendvollzug und den Untersuchungshaftvollzug gehen in dem neuen Justizvollzugs-Gesetzbuch (JVollzGB) auf, für den Erwachsenen-Strafvollzug werden erstmals landesgesetzliche Regelungen getroffen. Es umfasst auch Regelungen für Strafgefangene mit angeordneter und vorbehaltener Sicherungsverwahrung und für Jugendstrafgefangene mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung. Durch die Verschränkung würden Themen gebündelt, Dopplungen vermieden und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Haftarten deutlich herausgestellt, sagte Kolb. Zugleich sei es für Praktiker gut handhabbar. Sachsen-Anhalt richtet den Vollzug bereits vom Beginn der Haft auf eine erfolgreiche Resozialisierung aus. Der Gefangene soll nach der Entlassung in der Lage sein, sein Leben in Freiheit ohne Straftaten zu führen und sich in die Gesellschaft einzugliedern. ?Damit tragen wir zugleich aktiv zum Opferschutz bei?, so die Ministerin. Dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot und der Pflicht des Staates, die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen, werde Rechnung getragen. ?Eine sichere Unterbringung, geeignete und differenzierte Behandlungsmaßnahmen, eine gründliche Prüfung vollzugsöffnender Maßnahmen und die notwendige Differenzierung des Vollzuges zwischen den und innerhalb der einzelnen Anstalten - all das trägt zur Sicherheit bei?, erläuterte Kolb. Eine Schlüsselrolle nimmt ein standardisiertes Diagnoseverfahren ein. Es hilft, die Ursachen der Straffälligkeit zu analysieren und arbeitet Fähigkeiten der Gefangenen heraus, die gestärkt werden sollen, um einer erneuten Straffälligkeit vorzubeugen. Kolb: ?Wir setzen bei der Behandlung insbesondere an den für die Tat ursächlichen individuellen Defiziten des Gefangenen an und koppeln das Maß sowie den Umfang der Behandlung stärker an die Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen.? Die Ministerin betonte zudem die Wichtigkeit eines Übergangsmangements, das die Phase des Übergangs von der Haft in die Freiheit gestaltet. Hier wünsche sie sich mehr zivilgesellschaftliche Unterstützung, sagte Kolb. Das Landesgesetz orientiert sich stark an einem Musterentwurf, den Sachsen-Anhalt gemeinsam mit mehreren Ländern erarbeitet hatte. Es weicht aber in einigen Punkten davon ab. So werden Gefangene in Sachsen-Anhalt zunächst grundsätzlich im geschlossenen Vollzug untergebracht, um ihre Eignung für den offenen Vollzug sachgerecht prüfen zu können. Zudem behält Sachsen-Anhalt die bestehende Arbeitspflicht im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug bei. Zum Schutz der Allgemeinheit werden Lockerungen wie Ausführungen unter Aufsicht, begleitete oder unbegleitete Ausgänge oder Langzeitausgang nur einem Gefangenen gewährt, bei dem nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug entzieht oder die Lockerungen zur Begehung von Straftaten missbraucht.   Hintergrund: Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen. Sachsen-Anhalt schaffte in der Folge Gesetze für den Vollzug der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung und erließ ein Mobilfunkverhinderungsgesetz. Im Bereich des Strafvollzugs gilt bisher das alte Bundesstrafvollzugsgesetz fort. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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