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Magdeburg, den 03.02.2016

Ministerpräsident Haseloff für weitere Senkung des Rundfunkbeitrages

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat sich für eine erneute Senkung des Rundfunkbeitrages ausgesprochen. ?Sollte die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine weitere Reduzierung des Rundfunkbeitrages empfehlen, so würde ich dies begrüßen und im Kreise meiner Amtskollegen unterstützen?, erklärte Haseloff. Es zeige sich, dass eine funktionsgerechte Finanzausstattung der Rundfunkanstalten unter Wahrung der Beitragsstabilität möglich sei. Zugleich forderte der Ministerpräsident: ?Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen in ihren Bemühungen um wirtschaftliches und sparsames Verhalten nicht nachlassen. Dies betrifft insbesondere die dringend erforderliche Reform der ausufernden Altersversorgung. Dabei sollten die Rundfunkanstalten die Hinweise der unabhängigen Kommission beachten, die Kosten der Altersversorgung nicht nur zu begrenzen, sondern möglichst bald und deutlich zu reduzieren.? Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) bereitet derzeit ihren 20. Bericht vor. Darin nimmt die KEF dazu Stellung, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung des Rundfunkbeitrages notwendig ist. Die Länder können von der Empfehlung der KEF nur in engen Grenzen abweichen, die das Bundesverfassungsgericht definiert hat. Es zeichnet sich ab, dass der Entwurf für den 20. KEF-Bericht die Empfehlung beinhalten wird, den Rundfunkbeitrag ab dem Jahr 2017 um 30 Cent pro Monat zu reduzieren. Da der Rundfunkbeitrag bereits zum 1. April 2015 erstmals um 50 Cent gesenkt werden konnte, würde die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der Betriebe in kurzer Zeit ein weiteres Mal reduziert werden. Für strukturelle Veränderungen im Beitragssystem sei, so Haseloff, der von der KEF ermittelte Betrag jedoch zu gering. Die notwendige Entlastung des Mittelstandes, insbesondere bei den gewerblichen Fahrzeugen, müsse unabhängig davon herbei

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