Zuständigkeit für Kultur wechselt in die Staatskanzlei
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wechselt die Zuständigkeit für den Bereich Kultur vom Ministerium für Bildung in die Staatskanzlei. Darüber haben sich Staatsminister Rainer Robra und Bildungsminister Marco Tullner verständigt. Somit bleibt die Zuständigkeit für die Kultur auch künftig in einer Hand, was den hohen Stellenwert deutlich macht, den die Kultur im Land besitzt. Sachsen-Anhalt, das eine einzigartige Kulturlandschaft auszeichnet, will künftig noch stärker mit seinen kulturellen Schätzen werben. Das gilt insbesondere im Hinblick auf Großereignisse wie das Reformationsjubiläum 2017 und das Bauhausjubiläum 2019. Sie sollen von der Staatskanzlei aus ressortübergreifend koordiniert werden. Die Staatskanzlei wird als Ministerium für Kultur gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung sicherstellen, dass auch in Zukunft eine enge Zusammenarbeit der Kulturabteilung mit den für Schulen und politische Bildung zuständigen Bereichen des Ministeriums für Bildung gewährleistet ist. Minister Robra wird in der Führung des Bereichs Kultur in der Staatskanzlei künftig von einer Staatssekretärin oder einem Staatssekretär unterstützt werden. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}
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