Sonderberatung der Landesregierung zum ländli-chen Raum / Haseloff: Ländlichen Raum weiterent-wickeln und zukunftsfähig ausrichten
Rund 1,7 Millionen Menschen leben in Sachsen-Anhalt im ländlichen Raum. Das sind rund 80% der Gesamtbevölkerung. Etwa 75% des Bruttoinlandsprodukts Sachsen-Anhalts werden im ländlichen Raum erzeugt. Das zeigt die Bedeutung des ländlichen Raums paradigmatisch auf. ?Die Stärkung des ländlichen Raumes, seine Weiterentwicklung und die nachhaltige Sicherung der Versorgungsfunktionen des ländlichen Raumes sind wichtige Ziele der Landesregierung. Für die wirtschaftliche Entwicklung ist er von großer Bedeutung. Und es geht auch um gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Land.? Das sagte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff heute in Magdeburg. Dort traf sich das Kabinett zu einer Sonderberatung ?Entwicklung des ländlichen Raumes?. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert betonte: ?Wir haben heute eine Vielzahl von Aktivitäten zusammen getragen, mit der wir als Landesregierung den ländlichen Raum politisch gestalten. Es ist deutlich geworden, wie wichtig der ländliche Raum für die Menschen in Sachsen Anhalt ist. Wir haben heute im Kabinett darüber nachgedacht, ob wir nicht die Bedeutung des ländlichen Raums als Staatsziel in unserer Verfassung verankern sollten. Ich denke hierbei an eine Verankerung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt und im ländlichen Raum, so wie es Bayern und Baden-Württemberg bereits getan haben.? Aus Sicht der jeweiligen Ressorts wurden unter anderem folgende Punkte hervorgehoben: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes zu erreichen, muss die digitale Versorgung unter Beachtung des demografischen Wandels langfristig sichergestellt werden. Hierfür sollen nachhaltige Breitbandinfrastrukturen und digitale Dienstleistungen bedarfsgerecht in ländlichen Räumen entwickelt werden. Dazu zählen der flächendeckende Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt mit mindestens 50 Mbit/s und das Entwickeln von Pilotprojekten für die ländlichen Regionen im Rahmen der Digitalen Agenda Sachsen-Anhalt. Sie soll dem Kabinett im September 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Insgesamt können für den Breitbandausbau in den ländlichen Gebieten rund 150 Mio. Euro abgerufen werden. Darüber hinaus soll der Tourismus als bedeutender Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum weiter gestärkt werden. Vor allem der Kulturtourismus bietet dem ländlichen Raum große Chancen. Auch als Ziel von Natur- und Aktivreisen gewinnt er zusehends an Bedeutung. Beispiele für wichtige Investitionsvorhaben mit Erschließungsfunktion für den ländlichen Raum sind derzeit unter anderem die Wiederherstellung der vom Hochwasser 2013 betroffenen flussbegleitenden Radwege, der Ausbau der touristischen Infrastruktur am Radweg Deutsche Einheit/D3-Route und der Neubau am Winckelmann-Museum in Stendal. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Der Öffentliche Personennahverkehr im ländlichen Raum ist in besonderem Maße vom demografischen Wandel geprägt. Wichtige Maßnahmen zur Flankierung des demografischen Wandels sind in diesem Kontext die Einführung und Weiterentwicklung des ÖPNV Landesnetzes zwischen 2008 und 2016 mit einem Fördervolumen von 44,6 Mio. Euro, das ÖPNV-Investitionsprogramm mit einem Fördervolumen von 162 Mio. Euro zwischen 2006 und 2016 und überwiegenden Investitionsschwerpunkten im ländlichen Raum sowie die Unterstützung der Landkreise bei der Neuausrichtung ihrer Busangebote durch Beratung der Landkreise und Verkehrsunternehmen. Ein wichtiger Schwerpunkt besteht darin, die Regionen flächendeckend an die übergeordneten Verkehrsnetze anzubinden, um so schnelle Verkehrsverbindungen zu ermöglichen. Mit dem von Bund und Ländern 2010 gestarteten Städtebauförderungsprogramm ?Kleinere Städte und Gemeinden? werden städtebaulicher Missstände beseitigt und Funktionsverluste über innerörtliche Abstimmung oder interkommunale Zusammenarbeit behoben bzw. gemildert. Seit dem Programmstart sind rund 30 Mio. Euro aus dem Programm an 32 Kommunen in Sachsen-Anhalt geflossen. Ferner soll das Förderprogramm Demografie Sachsen-Anhalt Kommunen und gesellschaftliche Akteure bei Projekten der Daseinsvorsorge und bei der Gestaltung des demografischen Wandels unterstützen. Ministerium für Inneres und Sport Seit dem 1. August 2016 führt der Landessportbund das Projekt ?Sportstättenentwicklungsplanung im Kontext zum demografischen Wandel? in Sachsen-Anhalt durch, das vom Land über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels in Sachen-Anhalt mit insgesamt 80.000 Euro gefördert wird. Das Projekt verfolgt das Ziel, die vorhandenen Sportstätten im Land sukzessive zu erfassen. Aufbauend auf diesen Daten soll ab 2018 die Sportstättensituation analysiert und ab 2019 das Sportstättenkonzept entwickelt werden. Um Feuerwehren im ländlichen Raum zu stärken, wurde die Novellierung des Brandschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Zur Erhaltung und Verbesserung des flächendeckenden Systems erfolgt mit der Erarbeitung und Fortschreibung der Risikoanalysen und Brandschutzbedarfsplanungen eine Erfassung und Bewertung des tatsächlichen Brandschutzbedarfes der Einheits- und Verbandsgemeinden. Personell starke Ortsfeuerwehren, technisch leistungsfähige Einsatzfahrzeuge und zeitgemäße Feuerwehrhäuser sind dafür eine wesentliche Voraussetzung. Dazu wurde ein Sonderförderprogramm für Feuerwehrhäuser und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr über 100 Mio. für einen Zeitraum von sechs Jahren initiiert und beschlossen. Ministerium der Finanzen Mit dem Finanzausgleichsgesetz stellt das Land den Kommunen Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Verfügung. Ziel des Finanzausgleichsgesetzes ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen und die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen angemessen auszugleichen. Die Festlegungen des Koalitionsvertrages 2016 bis 2021, die Finanzausstattung der Kommunen deutlich zu verbessern, wurden vollumfänglich umgesetzt. Mit dem Förderprogramm STARK V werden die finanzschwachen Kommunen im ländlichen Raum bei ihren Investitionen unterstützt. Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von rd. 111 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem kommunalen Teilentschuldungsprogramm STARK II unterstützt das Land die Kommunen beim Schuldenabbau und hilft ihnen so, finanzielle Freiräume zu schaffen und wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen. Auch mit diesem Programm leistet das Land einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Kommunen im ländlichen Raum. Von 189 antragsberechtigten Kommunen nehmen 178 an dem Programm teil. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Mit der Erstellung eines Leitbildes Landwirtschaft 2030 in Sachsen-Anhalt sollen Ziele, Handlungsfelder und Instrumente im Hinblick auf eine zukunftsfähige Landwirtschaft gemeinsam mit Vertretern aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft entwickelt und darüber hinaus Grundlagen für ein Agrarstrukturgesetz geschaffen werden. Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm wird eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft gefördert. Der Landeshochwasserschutz dient nicht nur dem Schutz des Menschen und seines Lebensraums, sondern auch dem Bodenschutz. Hierfür sieht die Hochwasserschutzkonzeption bis 2020 den Einsatz von insgesamt ca. 785 Millionen Euro vor. Die ehemalige innerdeutsche Grenze in Sachsen-Anhalt soll zu einem durchgängigen Grünen Band entwickelt und als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden. Dieses Ziel soll möglichst bis 2019, also bis zum 30 Jahrestag des Mauerfalls, auf den Weg gebracht sein. Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Die vorgesehene Novellierung des Krankenhausgesetzes soll die Qualität der Versorgung weiter stärken. Die ?Allianz für Allgemeinmedizin?, welche auf Initiative des Ministeriums gegründet wurde, verfolgt das Ziel einer dauerhaften Ansiedlung von Hausärzten in den ländlichen Regionen. Das Ministerium ist auch Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung des ?Masterplan Medizinstudium 2020? befasst. Es geht unter anderem um eine Stärkung des Faches ?Allgemeinmedizin? und eine Landarztquote. In Sachsen-Anhalt ist der ? Runde Tisch Pflege? eingerichtet worden, an dem Träger, Vereine, Verbände, handelnde Akteure vor Ort und die Politik vertreten sind. Die neue Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes regelt die konkrete Umsetzung für Sachsen-Anhalt und zeigt darüber hinaus Wege für die Förderung u.a. auch von Selbsthilfegruppen auf. Die Verordnung setzt den Rahmen dafür, dass die Vielfalt der Angebote steigt und mehr Pflegebedürftige als bisher davon profitieren können. Der Landesaktionsplan Sachsen-Anhalts ?einfach machen - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft? dient der systematischen Erfüllung der Pflichten, die sich für das Land Sachsen-Anhalt aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Ferner verbesserten sich durch insgesamt 47 Investitionsvorhaben in Kindertageseinrichtungen die Betreuungsbedingungen für rund 4.500 Kinder unmittelbar. Mittelbar profitierten mehr als 200.000 Einwohner davon. Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt verfügt nach wie vor über ein vergleichsweise kleinteiliges Grundschulnetz. Mehr als 90% der an der Schülerbeförderung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erreichen die zuständige Grundschule innerhalb einer Schulwegzeit von 30 Minuten. Nach aktuellen Schülerzahlprognosen wird das Grundschulnetz in dieser Legislaturperiode stabil bleiben. Ziel des Bildungsministeriums ist es, vorsorglich den Grundschulverbund gesetzlich zu verankern. Das Bildungsministerium wird dazu im kommenden Schuljahr einen Schulgesetzentwurf ins Parlament einbringen, um sich für die Zukunft vor allem im ländlichen Raum zu wappnen. Notwendig ist es, zu untersuchen, unter welchen Bedingungen es zur Sicherstellung aller derzeit vorhandenen Grundschulstandorte kommen kann. In dem zu erstellenden Konzept, an dem bereits im Ministerium gearbeitet wird, sollen Modelle zur Einführung von Grundschulverbünden in Sachsen-Anhalt entwickelt werden unter Abwägung von Vorteilen, Nachteilen und Ressourcen entsprechend den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sowie unter Beachtung schulfachlicher und unterrichtsorganisatorischer Überlegungen. Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Die Landesregierung wirkt hinsichtlich der Kulturpolitik nachhaltig im ländlichen Raum. Eine breite Mitwirkung und Teilhabe am kulturellen Angebot sind erklärte Ziele der Landespolitik. Dies betrifft alle Regionen Sachsen-Anhalts. So werden zum Beispiel im Jahr 2017 im Rahmen der Förderung von Musikschulen (ca. 3,5 Mio. ?), der kommunalen Bibliotheken (ca. 540 T?) oder der Museumsförderung (ca. 2,2 Mio. ?) erhebliche Anstrengungen unternommen, die Sachsen-Anhalt in allen seinen Regionen zu Gute kommen (Angaben jeweils incl. geplanter Konzessionsmittel). Auch Mittel für die kulturelle Denkmalpflege (2017: ca. 3,2 Mio. ?) oder für Liegenschaften der Kulturstiftung (bisher Stiftung Dome und Schlösser), die zugleich den Tourismus unterstützen, fließen maßgeblich in den ländlichen Raum. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei vielfach überfälligen Investitionen für Kultureinrichtungen in ländlichen Regionen, die kommunal oder über andere Träger getragen werden und die für die Kulturangebote vor Ort von großer Bedeutung sind (etwa Bibliotheken, Museen und kleine Theater). Die Träger haben oft Schwierigkeiten, die Investitionen zu tätigen. Deshalb hat die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hier gezielt die Initiative ergriffen und im Gespräch mit allen Landkreisen die besonders akuten Bedarfe ermittelt. In einem nächsten Schritt werden nun im Gespräch mit den betreffenden Ministerien (MW, MF, MULE und MLV) Fördermöglichkeiten ermittelt und konkret mit den entsprechenden Vorhaben zusammen gebracht.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de