116,4 Millionen Euro ab Spätherbst für die Schulbauförderung in finanzschwachen Kommunen
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Schröder: Kabinett billigt Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund Die Landesregierung hat heute grünes Licht gegeben für die zwischen Bund und den Ländern ausgehandelte Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des zweiten Teils des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Im ersten Teil des seit 2015 geltenden Gesetzes bekommen finanzschwache Kommunen von Bund und Land insgesamt 123 Millionen Euro (STARK V: Bund = 90%, Land = 10%, Kommune = 0%), die sie für verschiedene Zwecke investieren können. Dagegen dürfen die neuen Gelder nur für den Schulbau verwendet werden. Nach Monaten der Beratungen und Verhandlungen stehen somit nun für finanzschwache Kommunen in Sachsen-Anhalt, die auch Schulträger sind, erneut gut 116 Millionen Euro bereit, mit denen wichtige Investitionen in und an Schulen umgesetzt werden können. Der Bund fördert jede Maßnahme mit 90 %, die restlichen zehn Prozent muss die Kommune beisteuern. Insgesamt werden so Investitionen in Höhe von etwa 129 Mio. Euro möglich! Ziel des Finanzministers in den Gesprächen mit dem Bund war es, dass möglichst viele der Kommunen in Sachsen-Anhalt mit Schulen in ihrer Verantwortung in den Genuss dieses Förderprogramms kommen. Der Bund hatte lange argumentiert, dass maximal die Hälfte aller Kommunen eines Landes ?finanzschwach? sein könne. Im Ergebnis der Verhandlungen ist es nun aber möglich, dass bis zu 85 Prozent der Kommunen, die auch Schulträger sind, eine Förderung erhalten können. Dazu Finanzminister André Schröder: ?Ich bin sehr froh, dass wir ? dank der neuen Bundesfinanzhilfen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ? nochmals über 116 Millionen Euro für wichtige Sanierungen in finanzschwachen Kommunen einsetzen können. Der Kreis der antragsberechtigten Kommunen kann sich ? gegenüber dem ersten Teil der Förderung ? deutlich vergrößern; ein Erfolg in schwierigen Verhandlungen!? Für die ersten etwa 123 Mio. Euro über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz waren 84 finanzschwache Kommunen antragsberechtigt. Für die nun anstehenden gut 116 Mio. Euro können bis zu 113 Kommunen in Sachsen-Anhalt antragsberechtigt sein, die auch Träger von Schulen sind. Der weitere Zeitplan: Nachdem das Finanzministerium die vertraglichen Dinge geregelt und das Kabinett die vorliegende Vereinbarung gebilligt hat, wird nun der Landtag informiert. Das Parlament hat dann vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Noch im Oktober könnte Finanzminister Schröder die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnen ? sofern keine Ablehnung seitens des Landtages vorliegt. Das Bildungsministerium erarbeitet die entsprechende Richtlinie, wonach die Kommunen Fördergelder beantragen können. Praktisch bedeutet dies: Wenn der Landtag zugestimmt und Finanzminister Schröder die Vereinbarung unterschrieben sowie das Bildungsministerium parallel die Richtlinie erarbeitet haben, startet das Förderprogramm noch im Spätherbst. In den antragsberechtigten Kommunen können die entsprechenden Planungen und Ausschreibungen anlaufen, Baustart könnte dann im Frühjahr 2018 sein. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de