Mindestens neun Millionen Euro für Umstellung der Pflegeberufe-Ausbildung
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Ab dem Jahr 2020 werden bundesweit die Ausbildung in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Mit der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung soll auf massive Veränderungen in der Pflege und drohenden Nachwuchsmangel reagiert werden. Die hochkomplexe Umstellung muss jetzt für Sachsen-Anhalt vorbereitet werden. Über die notwendigen Schritte und den Finanzbedarf für den Landeshaushalt von mindestens neun Millionen Euro hat Sozialministerin Petra Grimm-Benne heute im Kabinett informiert. Finanziert wird die neue Ausbildung über einen Fonds auf Landesebene, in den die Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen, das jeweilige Land und die Pflegeversicherungen nach festen Schlüsseln einzahlen. Bundesweit wird die Umstellung nach Schätzungen des Bundes 322 Millionen Euro kosten. Grimm-Benne: ?Verbesserungen in der Ausbildung, eine angemessene Ausbildungsvergütung, kein Schulgeld, die Vollfinanzierung der Ersatzschulen, Lehrmittelfreiheit und die Einführung einer hochschulischen Pflegeausbildung: das sind gute Ziele, und sie haben ihren Preis.? Die neue Pflegeausbildung tritt bundesweit im Wesentlichen zum 1. Januar 2020 in Kraft, die Finanzierungsregelungen greifen ab 2019. Grimm-Benne: ?Landesaufgaben und Finanzierungsverpflichtungen ändern sich ganz wesentlich. Wir müssen neue Stellen und Gremien einrichten und Strukturen verändern.? Das sei eine hochkomplexe Aufgabe, die man engagiert angehe. ?Ich bin froh, dass die Reform, über die wir viele Jahre gesprochen haben, jetzt angegangen wird. Die Pflege hat sich verändert, eine Trennung zwischen Kranken- und Altenpflege lässt sich immer weniger ziehen. Die neue Ausbildung stellt sicher, dass in Krankenhäusern demenziell und geriatrisch erkrankte Patienten besser gepflegt werden und dass andererseits Leistungen der Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen erbracht werden können.? Nach geltendem Recht sind die derzeitigen Pflegeausbildungen in zwei unterschiedlichen Gesetzen, dem Krankenpflegegesetz und dem Altenpflegegesetz, geregelt. Die Ausbildungen werden zudem unterschiedlich finanziert und an unterschiedlichen Schulen und in unterschiedlichen Ausbildungsbetrieben durchgeführt. Schulgeld für Auszubildende wird wegfallen, das an vielen Altenpflegeschulen in Sachsen-Anhalt noch gezahlt werden muss. Ferner werden mit dem Bundesgesetz die Voraussetzungen für eine zusätzliche hochschulische Ausbildung in der Pflege geschaffen. Damit sind neben dem Sozial-, auch das Bildungs- und das Wissenschaftsministerium in den Prozess eingebunden. Grimm-Benne: ?Wir müssen eine gute, attraktive Ausbildung organisieren, die gern angenommen wird und gut auf die komplexen Aufgaben in der Pflege vorbereitet.? Die Zahl der Auszubildenden in der Krankenpflege lag im Schuljahr 2016/17 bei 1.437 Schülern, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bei 117 und in der Altenpflege bei 2.149 Schülern, davon 1.647 an privaten Schulen. Insgesamt arbeiten in Sachsen-Anhalt 28.943 Beschäftigte im Pflegebereich1, davon 11.624 in Krankenhäusern und 17.319 in der Altenpflege. 1 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Statistischer Bericht ? Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ? Grunddaten und Kosten 2016; Statistischer Bericht ? Gesetzliche Pflegeversicherung ? Jahr 2015) /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}
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