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Magdeburg, den 17.09.2018

Krankenhausgesetz setzt auf Qualität und Kooperation

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Krankenhausgesetz beschlossen, das die stationäre Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend und auf hohem Niveau sichern soll. Mit dem Gesetz wird die qualitäts- und leistungsbasierte Planung weiterentwickelt. Grimm-Benne: ?Schwerpunktbildung ist das zentrale Stichwort.? Zugleich wird für den Fall, dass Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, eine Rechtsgrundlage geschaffen, den Versorgungsauftrag einzuschränken oder sogar aufzuheben.   Im Krankenhausgesetz wird verstärkt auf Kooperation zwischen Kliniken gesetzt. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sollen zu regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden. Krankenhausschließungen sind nicht geplant.   In Sachsen-Anhalt gibt es 48 Krankenhäuser. Darunter sind Uni-Kliniken, Schwerpunkt-Krankenhäuser, Spezialversorger wie Herzzentren und Häuser mit Grundversorgung. Auf Grundlage des jetzt zu novellierenden Krankenhausgesetzes wird der Rahmenplan entwickelt, in dem festgelegt wird, welches Krankenhaus welche Angebote vorhält. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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