Novelle des Hochschulgesetzes kommt voran/ Willingmann: ?Bremse wurde jetzt gelöst?
Fraktionen erzielen Einigung und treffen verbindliche Vereinbarungen Die Novelle des Hochschulgesetzes hat eine wichtige Hürde genommen. Bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses am Dienstag in Magdeburg hat Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann die Ergebnisse einer gestrigen Gesprächsrunde mit Verantwortlichen der Koalition vorgetragen; der Koalitionsausschuss hat daraufhin für die regierungstragenden Fraktionen letzte verbindliche Vereinbarungen bestätigt. Damit kann der Gesetzentwurf in der kommenden Woche von der Landesregierung beschlossen und anschließend dem Landtag zugeleitet werden. Willingmann ist mit der erfolgten Verständigung sehr zufrieden: ?Beim Hochschulgesetz hat die Kenia-Koalition Mut bewiesen und sich auf einen Entwurf verständigt, der inhaltlich deutlich mehr darstellt als den kleinsten gemeinsamen Nenner. Das neue Gesetz wird die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschullandschaft deutlich steigern. Ich freue mich sehr, dass wir die Bremsen hier jetzt gelöst haben.? Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem den Ausbau der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten vor. Hochschulen und Wissenschaftler können künftig leichter gemeinsame Unternehmen gründen oder sich an diesen beteiligen. ?Wir möchten damit dem Gründungsgeschehen in Sachsen-Anhalt deutlichen Schwung verleihen?, erklärte Willingmann. ?Mir war dieser Punkt sehr wichtig und ich begrüße es sehr, dass wir uns hier jüngst auf recht unbürokratische Regelungen verständigen konnten.? Dazu zählt auch, dass zur Erleichterung gemeinsamer Unternehmensgründungen die bisher obligatorischen Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes erst bei Hochschulbeteiligungen von mehr als 40.000 Euro greifen. Im Gesetzentwurf war bislang ein Schwellenwert von 25.000 Euro im Gespräch. Im derzeit gültigen Hochschulgesetz wird gerade aus der Wirtschaft das ausnahmslose Prüfungsrecht als Hemmnis für gemeinsame Gründungen angesehen. Fortschrittlich ist aus Sicht des Ministers zudem die Einigung beim Thema Studiengebühren: ?Wir haben uns darauf verständigt, die Langzeitstudiengebühren abzuschaffen, weil sie erkennbar nicht dazu geführt haben, den Anteil Langzeitstudierender an unseren Hochschulen nachhaltig zu senken?, erläuterte Willingmann. Auch in diesem Punkt sei die Koalition im Rahmen der Verhandlungen noch einmal einen Schritt weitergegangen und hat für zwei Jahre eine anteilige Kompensation der wegfallenden Mittel für die Hochschulen verabredet. Die wichtigsten vom Koalitionsausschuss bestätigten Neu-Regelungen: · Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft. Diese sind bislang fällig, wenn die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten wird. · Die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Betätigung werden ausgebaut: o Hochschulen und Wissenschaftler können künftig leichter gemeinsame Unternehmen gründen oder sich an diesen beteiligen. o Bei Hochschulbeteiligungen von mehr als 40.000 Euro erhält der Landesrechnungshof Kontrollbefugnisse. o Bei Beteiligungen der Hochschulen müssen die zu gründenden Unternehmen ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. · Die Möglichkeiten zur Promotion an Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen werden gestärkt: Ihnen kann künftig befristet das Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Fachbereiche verliehen werden. · Einführung einer Spitzensportlerquote: Hochschulen können künftig bis zu 1 Prozent ihrer verfügbaren Studienplätze für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler reservieren. · Entgegen der bisherigen Planungen wird die so genannte Viertelparität bei der Besetzung der Senate nicht Bestandteil des neuen Hochschulgesetzes. Weitere Änderungen im Vergleich zum aktuellen Hochschulgesetz im Überblick: · Mehr Autonomie und Eigenverantwortung für Hochschulen, weniger Bürokratie: Professuren sollen schneller besetzt werden; dazu wird das Berufungsrecht vereinfacht. Ebenso soll es den Hochschulen künftig möglich sein, schneller und flexibler auf Abwerbe-Angebote ihrer Professorinnen und Professoren durch andere Hochschulen zu reagieren. · Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern: Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen erhalten das aktive Stimmrecht in den Berufungskommissionen; zudem werden Kindererziehungszeiten bei der Beurteilung der Berufungsvoraussetzungen berücksichtigt. · Berechenbare Karrierewege: Die Hochschulen sollen verlässliche Beschäftigungsbedingungen gewährleisten und hierfür entsprechende Richtlinien erlassen, um u.a. die Befristungsdauer im wissenschaftlichen Mittelbau angemessen zu gestalten Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}
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