Pressemitteilung: 4 / 2020
Magdeburg, den 25.06.2020

Maßnahmenplan „Weltkultur erleben in Sachsen-Anhalt 2020-2025“ beschlossen

Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Kabinettssitzung einen von Staats- und Kulturminister Rainer Robra vorgelegten Maßnahmenplan unter dem Titel „Weltkultur erleben in Sachsen-Anhalt 2020-2025“ beschlossen.

Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Kabinettssitzung einen von Staats- und Kulturminister Rainer Robra vorgelegten Maßnahmenplan unter dem Titel „Weltkultur erleben in Sachsen-Anhalt 2020-2025“ beschlossen. In die Maßnahmenplanung sind die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den erfolgreichen Jubiläumsjahren, dem Reformationsjubiläum 2017 und dem Bauhausjubiläum 2019, eingeflossen.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra: „Die Durchführung dieser Jubiläen hat die kulturelle Identität und Selbstwahrnehmung unseres Landes sowie die Entwicklung des Tourismus wesentlich gestärkt. Aufbauend auf diesen Erfahrungen sollen in den Jahren 2020 bis 2025 die vielen UNSECO-Welterbestätten in Sachsen-Anhalt verstärkt als Ursprung globaler, weltverändernder Ideen in das Bewusstsein gerückt werden. Diese Ideen prägten gleichermaßen die Epochen Bronzezeit, Mittelalter, Reformation, Aufklärung und Moderne. Damit wollen wir die Institutionen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste unseres Landes noch mehr für die Bewahrung und Vermittlung dieses Erbes sensibilisieren und begeistern.“ Künftig wird in Sachsen-Anhalt das UNESCO-Welterbe einen langfristigen Schwerpunkt der ressortübergreifenden Bemühungen der Landesregierung bilden. Die wechselseitigen Bemühungen in den Bereichen Denkmalpflege, Museen, Bildung, Wissenschaft, Tourismusförderung, touristische Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Landesplanung, Städtebau, Umweltschutz und anderen öffentlichen Belangen werden in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur gebündelt.

In der Umsetzung der Maßnahmenplanung

  • wird die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur die federführende Stelle zur Koordinierung der Belange des Welterbes sein. Sie bindet die betroffenen Ressorts in die konkreten Vorhaben ein und bereitet grundlegende Entwicklungsentscheidungen vor. Die Staatskanzlei steht der UNESCO und ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalschutz) als unmittelbarer Ansprechpartner zur Verfügung und unterrichtet die Landesregierung anlassbezogen über ihre Arbeit.
  • werden Leitlinien für die wesentlichen Bauvorhaben und die Entwicklung der Welterbestätten in den kommenden Jahren festgelegt.
  • wird die Vermittlung dieses einzigartigen kulturellen Erbes im Kulturmarketing, in der kulturellen Bildung, der zivilgesellschaftlichen Beteiligung sowie in der Tourismuswerbung verstärkt.
  • erhalten die Welterbestätten einen starken Impuls in den schwierigen Zeiten der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie im Kulturbereich. Mit dem wieder beginnenden Anwachsen des Reise- und Besucherverkehrs stehen die kulturellen Einrichtungen in einem starken innerdeutschen Wettbewerb. Hier will das Land in der Besucherwerbung effektiv helfen.
  • Alle geplanten Maßnahmen können innerhalb der festgelegten Haushaltsansätze für die Jahre 2020/2021 realisiert werden, allein für die Maßnahmen der Vermittlung und des Kulturmarketings stehen rund 2.635.000 Euro bereit. „Damit wird das Land seiner Verpflichtung zum Erhalt des kulturellen Erbes gerecht. Wir werden in den nächsten Jahren unsere einmaligen Welterbestätten in besonderer Weise als relevanten wirtschaftlichen Faktor und als touristische Attraktion weiter profilieren“, erklärte Kulturstaatsekretär Dr. Gunnar Schellenberger.

    Mit dem Beschluss setzt die Landesregierung den Koalitionsvertrag um, wonach der Erhalt des kulturellen Erbes Ziel und Aufgabe der Kulturpolitik der Koalitionspartner ist.

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