Land will geplante Lockerungen aussetzen
Sachsen-Anhalt wird die zum 1. November 2020 (8. Eindämmungsverordnung) vorgesehenen Lockerungen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Sie sollen erst wirksam werden, wenn sich die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich vermindert hat. Darauf hat sich das Kabinett heute geeinigt. Die entsprechende Änderung der Eindämmungsverordnung soll in der kommenden Woche formell beschlossen werden. Klubs, Musikklubs, Diskotheken u. ä. werden damit auch weiterhin geschlossen bleiben. Die maximale Personenzahl bei Veranstaltungen einschließlich Sportveranstaltungen bleibt in geschlossenen Räumen bei 500, im Außenbereich bei 1000. Hier war vorgesehen gewesen, ab November Veranstaltungen mit 1000 Personen auch in Innenräumen zuzulassen.
Aktuell steigt die Zahl an Neuinfizierten mit dem SARS-CoV-2-Virus sowohl bundesweit als auch in Sachsen-Anhalt wieder deutlich an. Im Land selbst befindet sich die pandemische Lage zwar nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen, beherrschbaren Niveau. Allerdings gelte es, diesen Vorteil nicht zu verspielen, sondern dafür zu sorgen, dass insbesondere die Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten durch die Gesundheitsämter als auch die stetige Verfügbarkeit von Behandlungskapazitäten insbesondere bei schweren Krankheitsverläufen sichergestellt werden, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Das Kabinett sprach sich zudem dafür aus, das Beherbergungsverbot für Touristinnen und Touristen aus deutschen Risikogebieten beizubehalten. Die innerdeutsche Mobilität solle durch die Regelung beschränkt werden, so Grimm-Benne.
Steigt in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten das Infektionsgeschehen über festgelegte Schwellenwerte, ist vor Ort zu reagieren, betonte Grimm-Benne. Im Beschluss der Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder vom 14. Oktober 2020 seien spezielle Vereinbarungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus für den Fall erhöhten regionalen Infektionsgeschehens enthalten, so Grimm-Benne. Diese knüpfen an die Überschreitung des Schwellenwerts von 35 bzw. 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an und seien eine Orientierung für Maßnahmen wie sie z.B. im Burgendlandkreis bereits in Kraft gesetzt worden seien. Sachsen-Anhalt arbeite hier mit seinem bewährten Ampelsystem.
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