Kulturminister Robra: Musikschulen in Sachsen-Anhalt bleiben geöffnet
Staat- und Kulturminister Rainer Robra weist darauf hin, dass in Sachsen-Anhalt die Musikschulen auch unter den verschärften Pandemie-Bestimmungen des Monats November weiter geöffnet und mit den allgemeinbildenden Schulen gleichgestellt sind. „Nachdem in diesem Jahr schon eine Vielzahl an Projekten in den Musikschulen abgesagt werden musste, ist es gerade jetzt besonders wichtig, den Schülerinnen und Schülern unter strikter Beachtung der hygienischen Vorgaben zumindest die Unterrichtsangebote offen zu halten“, so der Minister.
Er betont, dass die Musikschulen wichtige Träger und Multiplikatoren der musikalischen Bildung im Land sind. Knapp 20.000 Schülerinnen und Schüler nehmen die verschiedensten Unterrichtsangebote war. „Nach Aussage des Landesverbandes der Musikschulen weisen alle vom Land geförderten Musikschulen ein von dem jeweiligen Träger oder dem zuständigen Gesundheitsamt bestätigtes Hygienekonzept auf“, so Robra weiter.
Dieses Konzept berücksichtigt neben den Räumlichkeiten auch die besonderen Anforderungen des Unterrichtes. Auf dieser Grundlage sei es möglich, vergleichbar den allgemeinbildenden Schulen, entsprechende Unterrichtsangebote vorzuhalten.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt fördert seit 2006 die Musikschulen auf der Grundlage des Musikschulgesetzes. Nach diesem Gesetz sind Musikschulen Bildungseinrichtungen. Damit hat der Gesetzgeber über den kulturellen Auftrag hinaus die Arbeit der Musikschulen als Bildungsauftrag formuliert und anerkannt. Zur weiteren Entwicklung und zur Sicherung der Qualität des Angebotes lassen sich die Musikschulen freiwillig in einem aufwendigen Zertifizierungsverfahren aller vier Jahre überprüfen und bei erfolgreicher Zertifizierung vom Land anerkennen. Diese staatliche Anerkennung soll den Nutzern als Orientierung dienen, sich in der Vielzahl der Angebote und Anbieter zu informieren.
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